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IGNORIERT

PlayStation 5 - Vorbestellungen & Verfügbarkeiten


Bastinho_13

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vor 23 Stunden schrieb Rass:

"Sie hatten diese(n) Artikel bestellt:

 

Xbox Series X 1TB

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen beim Versand möglicherweise ein um 24 Stunden verspätetes, geschätztes Lieferdatum angezeigt wird.

 

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und geben unser Bestmögliches, Ihren Artikel dennoch wie geplant rechtzeitig zum Erscheinungstag am 10. November 2020 zuzustellen. Bitte nutzen Sie die in Ihrer Versandbestätigung enthaltene Option der Paketverfolgung, um den aktuellen Status Ihrer Bestellung zu überprüfen.

 

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis.

 

(Dies ist eine automatisch versendete E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht, da die E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)"

"... angezeigt wird..."

Diese Mail habe ich auch erhalten - Amazon schreibt weiterhin aber 10.11.2020 als Lieferdatum.

Bei der E-Mail beziehen die sich doch "nur" auf die Anzeige? Die juckt mich Null ob da 2022 oder 2032 angezeigt wird, solange die Konsole bei mir pünktlich ankommt. :D

 

MM/Saturn-Vorbestellungen: Ich glaube es juckt die nicht ob man 1. Welle vorbestellt hat oder in der x-ten Welle. Glaub da werden alle Vorbesteller in einen Topf geworfen und am Ende werden die glücklicken Gewinner des Gewinnspiels (Vorbestellung einer PS5) ausgelost. Hoffentlich live :emot-eat:

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vor 23 Stunden schrieb mitstreiter:

Rechtlich dürfen sie das halt nicht, sofern du schon bezahlt hast. Wenn Sie dann stornieren, kannst du schön zum Anwalt. Ob sich das lohnt ist die andere Frage. Gleichen gilt auch, wenn du 5 Konsolen bestellt und sofort gezahlt hast. 
 

Da gibts auf YouTube nen nette Video zu. Ob das nun fair ist mit den 5 Konsolen sei mal dahin gestellt ?.

Leider ein Irrglaube. Das kommt auf den Vertrag ab. In der Regel kommt der  Kaufvertrag erst mit Versand der ware zustande. Würde dir empfehlen mal die AGB zu lesen. Wenn das so geregelt ist (Regelfall) dürfen die das.

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vor 8 Minuten schrieb ThaRular:

Leider ein Irrglaube. Das kommt auf den Vertrag ab. In der Regel kommt der  Kaufvertrag erst mit Versand der ware zustande. Würde dir empfehlen mal die AGB zu lesen. Wenn das so geregelt ist (Regelfall) dürfen die das.

Nääääää

 

 

Guckst du, sehr interessant. Ich hab eh nur eine bestellt, aber direkt bezahlt, daher will ich die auch haben ^^.

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vor 46 Minuten schrieb mitstreiter:

Nääääää

 

 

Guckst du, sehr interessant. Ich hab eh nur eine bestellt, aber direkt bezahlt, daher will ich die auch haben ^^.

Ich bin Anwalt und ich sage dir es kommt auf die AGB an wann der vertrag zustande gekommen ist. Leider gibt es immer ein paar helden der Arbeit die halbwahrheiten im Netz verbreiten. Damit meine ich nicht dich sondern den "kollegen" im Video.

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vor 3 Stunden schrieb ThaRular:

Ich bin Anwalt und ich sage dir es kommt auf die AGB an wann der vertrag zustande gekommen ist. Leider gibt es immer ein paar helden der Arbeit die halbwahrheiten im Netz verbreiten. Damit meine ich nicht dich sondern den "kollegen" im Video.

Entschuldige, aber woher nimmst du das Wissen? Beispiel: In meiner AGB steht drin, dass du bei mir eine PS5 bestellen und bezahlen darfst, aber du bekommst keine, weil ich das Geld selbst brauche.

Wie ein Vertrag in Deutschland zustande kommt ist einzig und allein im BGB geregelt. Von §434 - §479 (meine ich mich zu erinnern) und sonst nirgendwo rechtlich bindend. In einer AGB steht manchmal so viel und noch mehr und kann niemals geltendes Recht aushebeln.

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vor 26 Minuten schrieb Plebejer:

Entschuldige, aber woher nimmst du das Wissen? Beispiel: In meiner AGB steht drin, dass du bei mir eine PS5 bestellen und bezahlen darfst, aber du bekommst keine, weil ich das Geld selbst brauche.

Wie ein Vertrag in Deutschland zustande kommt ist einzig und allein im BGB geregelt. Von §434 - §479 (meine ich mich zu erinnern) und sonst nirgendwo rechtlich bindend. In einer AGB steht manchmal so viel und noch mehr und kann niemals geltendes Recht aushebeln.

Kann ich so bestätigen. Das einzige was mich betrifft ist das BGB. Alles was nicht dem Konform ist, in dem Beispiel die AGBs, können mir egal sein. Ich kann sogar einen Vertrag abschliesen, der nur Nachteile laut AGB für mich hat. Ob sie auch wirksam sind, steht aif einem anderen Blatt. 

Bearbeitet von Resitor93
Inkompetenz in der Rechtschreibung
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vor 1 Stunde schrieb Plebejer:

Entschuldige, aber woher nimmst du das Wissen? Beispiel: In meiner AGB steht drin, dass du bei mir eine PS5 bestellen und bezahlen darfst, aber du bekommst keine, weil ich das Geld selbst brauche.

Wie ein Vertrag in Deutschland zustande kommt ist einzig und allein im BGB geregelt. Von §434 - §479 (meine ich mich zu erinnern) und sonst nirgendwo rechtlich bindend. In einer AGB steht manchmal so viel und noch mehr und kann niemals geltendes Recht aushebeln.

Ich denke es würde etwas den Rahmen sprengen aber grob wie folgt: 

 

Ein Vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebog und Annahme. Die Anzeige dass du die ps4 vorbestellen kannst ist kein Angebot sondern eine sogenannte "invitatio Ad offerendum". Ein Angebot zum Angebot. In dem Moment wo du die ps5 vorbestellst machst du dem Verkäufer ein Angebot von ihm eine ps5 zu kaufen. Er muss das Angebot aber noch annehmen damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und du einen Anspruch auf Lieferung der ps5 hast. Entgegen deiner Behauptung kann der Verkäufer in seinen AGB sehr wohl regeln wann ein Angebot durch ihn angenommen wird. Er kann z.b. sagen dass dies durch Überweisung des Kaufpreis geschieht oder eben erst durch Übersendung der Ware oder schriftliche Bestätigung der Annahme des angebots (so machen es fast alle versandhäuser). Wenn das also so in den AGB geregelt wurde dann hast du trotz der Überweisung des Kaufpreis noch keinen Kaufvertrag mit der Gegenseite geschlossen. Dies ist auch logisch da du ansonsten selbst die Annahme eines Vertrages erzwingen könntest indem du nach Abgabe deines Angebots einfach direkt den Kaufpreis überweist. Wenn der Händler die Ware nicht liefert kannst du aber natürlich dein Geld zurückverlangen. Einen Anspruch auf Lieferung hast du aber nicht.

 

Ps: das Wissen nehme ich aus einem 7 Jahre langen Studium. Wie gesagt ich bin Rechtsanwalt.

 

Ps2: AGB sind in 305 BGB legal definiert.

 

Ps3: ich finde es immer gefährlich wenn "Nicht-Juristen" Halbwahrheiten verbreiten. Es gibt einen Grund warum man Rechtswissenschaften studieren muss und über die Hälfte der Leute die Prüfung nicht bestehen.

Bearbeitet von ThaRular
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vor 6 Stunden schrieb BoneCrusheR:

"... angezeigt wird..."

Diese Mail habe ich auch erhalten - Amazon schreibt weiterhin aber 10.11.2020 als Lieferdatum.

Bei der E-Mail beziehen die sich doch "nur" auf die Anzeige? Die juckt mich Null ob da 2022 oder 2032 angezeigt wird, solange die Konsole bei mir pünktlich ankommt. :D

 

MM/Saturn-Vorbestellungen: Ich glaube es juckt die nicht ob man 1. Welle vorbestellt hat oder in der x-ten Welle. Glaub da werden alle Vorbesteller in einen Topf geworfen und am Ende werden die glücklicken Gewinner des Gewinnspiels (Vorbestellung einer PS5) ausgelost. Hoffentlich live :emot-eat:

Das "Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und geben unser Bestmögliches, Ihren Artikel dennoch wie geplant rechtzeitig zum Erscheinungstag am 10. November 2020 zuzustellen." hast Du überlesen?

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vor 2 Minuten schrieb ThaRular:

Ich denke es würde etwas den Rahmen sprengen aber grob wie folgt: 

 

Ein Vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebog und Annahme. Die Anzeige dass du die ps4 vorbestellen kannst ist kein Angebot sondern eine sogenannte "invitatio Ad offerendum". Ein Angebot zum Angebot. In dem Moment wo du die ps5 vorbestellst machst du dem Verkäufer ein Angebot von ihm eine ps5 zu kaufen. Er muss das Angebot aber noch annehmen damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und du einen Anspruch auf Lieferung der ps5 hast. Entgegen deiner Behauptung kann der Verkäufer in seinen AGB sehr wohl regeln wann ein Angebot durch ihn angenommen wird. Er kann z.b. sagen dass dies durch Überweisung des Kaufpreis geschieht oder eben erst durch Übersendung der Ware oder schriftliche Bestätigung der Annahme des angebots (so machen es fast alle versandhäuser). Wenn das also so in den AGB geregelt wurde dann hast du trotz der Überweisung des Kaufpreis noch keinen Kaufvertrag mit der Gegenseite geschlossen. Dies ist auch logisch da du ansonsten selbst die Annahme eines Vertrages erzwingen könntest indem du nach Abgabe deines Angebots einfach direkt den Kaufpreis überweist. Wenn der Händler die Ware nicht liefert kannst du aber natürlich dein Geld zurückverlangen. Einen Anspruch auf Lieferung hast du aber nicht.

 

Ps: das Wissen nehme ich aus einem 7 Jahre langen Studium. Wie gesagt ich bin Rechtsanwalt.

Was habe ich geschrieben, Herr Rechtsanwalt? Verträge und ihre Gültigkeit werden im BGB geregelt und nicht in einer AGB. Ein Verkäufer kann machen was er will, aber das Gesetz ist immer noch die letzte Inztanz, die darüber entscheidet, was Sache ist. Es wäre nämlich zu klären, ob das, das in einer AGB steht überhaupt dem geltenden Recht entspricht. Das kannst du hier und jetzt behaupten? Wohl kaum.

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vor 19 Minuten schrieb Plebejer:

Was habe ich geschrieben, Herr Rechtsanwalt? Verträge und ihre Gültigkeit werden im BGB geregelt und nicht in einer AGB. Ein Verkäufer kann machen was er will, aber das Gesetz ist immer noch die letzte Inztanz, die darüber entscheidet, was Sache ist. Es wäre nämlich zu klären, ob das, das in einer AGB steht überhaupt dem geltenden Recht entspricht. Das kannst du hier und jetzt behaupten? Wohl kaum.

Es ist überflüssig mit Leuten wie dir zu diskutieren, die obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben auch noch einen harten Ton anschlagen. Fakt ist du liegst falsch und ob du entweder nicht in der Lage bist meinen Text zu lesen oder zu verstehen ist mir herzlich egal.

 

Alleine der Satz "Verträge werden im BGB geregelt" zeugt von absoluter Unwissenheit.

 

Und der Satz "Das Gesetz ist immernoch die letzte Instanz, die darüber entscheidet was Sache ist" lässt mich schmunzeln. Offensichtlich ist dir die Gewaltenteilung in Deutschland nicht bekannt. Aber die letzte Instanz sind die deutschen Gerichte und nicht das Gesetz (in dem im übrigen nicht das steht was du von dir gibst)

 

Und ja, ich kann beurteilen ob derartige Regelungen in den AGB wirksam sind oder nicht, da dies mein täglich Brot ist. Natürlich müsste ich die konkreten AGB sehen um das abschließend bestimmen zu können. Generell sind derartige Regelungen jedoch zulässig.

Bearbeitet von ThaRular
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@ThaRular Mir gefällt zwar deine Art nicht, aber aus objektiver Sicht hast du absolut recht!

 

Ich kann alles in einen Vertrag reinschreiben was ich will, solange niemand Drittes physisch oder psychisch zu Schaden kommt, und solange beide Parteien unterschreiben, gilt dieser Vertrag, solange kein Betrug vorliegt, was mit den AGBs und/oder der vertraglichen salvatorischem Klausel im Einklang steht.

 

Möglicherweise gibt es sogar eine Auschlussklausel bzgl. Fremdverschulden resp. höhere Gewalt, da es ein B2B-Geschäft und kein B2C-Geschäft ist. Sony und Amazon u.a. sind dabei die Business-Partner, aber Amazon u.a. nur der Vermittler und nicht Hersteller.

Wenn der Hersteller sagt, wir stellen nur eine PS5 her, dann kann man Amazon & Co. dafür tatsächlich NICHT haftbar machen.

Selbst im B2C-Geschäft wäre es wohl schwierig, da hier eine finanzielle Rückabwicklung erfolgt und einem so kein Schaden entsteht...

 

Und "seelische Grausamkeit" ist leider nicht im StGB oder sonst wo verankert.

 

Von daher hat @ThaRular mit seinen Ausführungen recht.

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Gab es denn eine richtige zweite Vorbesteller Welle bei MM und Saturn? Weiß da jemand genaueres? Ich und ein Arbeitskollege haben halt beide bei Saturn bestellt am Tag als die Vorbestellungen los gingen als wir auf der Arbeit waren, dürfte gegen 8:30 Uhr gewesen sein. Die Rundmail mit der evtl Verzögerung haben wir auch beide bekommen also steht die Bestellung noch. Würde mich jetzt mal wirklich interessieren ob es die zweite Welle also wirklich gab und vor allem wann. Da ich "erst" um 8:30 vorbestellt habe, frage ich mich nämlich wirklich ob ich dazu gehöre oder die zweite Welle erst Tage später gestartet ist.

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vor 7 Minuten schrieb G-JoeManiac:

Gab es denn eine richtige zweite Vorbesteller Welle bei MM und Saturn? Weiß da jemand genaueres? Ich und ein Arbeitskollege haben halt beide bei Saturn bestellt am Tag als die Vorbestellungen los gingen als wir auf der Arbeit waren, dürfte gegen 8:30 Uhr gewesen sein. Die Rundmail mit der evtl Verzögerung haben wir auch beide bekommen also steht die Bestellung noch. Würde mich jetzt mal wirklich interessieren ob es die zweite Welle also wirklich gab und vor allem wann. Da ich "erst" um 8:30 vorbestellt habe, frage ich mich nämlich wirklich ob ich dazu gehöre oder die zweite Welle erst Tage später gestartet ist.

Ja, es gab eine offizielle zweite Welle. Und zwar am 25. September ab ca. 10.00 Uhr!

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