Colafreak80 Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Ist auch Einzelfallabhängig, jemand der drogenabhängig ist kommt nicht so schnell davon weg. Drogenabhängigheit ist da aber auch einzelfallabhängig. Manche Drogen machen mehr/stärker abhängig als andere und es kommt auf die jeweilige Person selbst an. Manch einer kommt nach dem ersten Warnschuss von dem zeug los, während ein anderer kurz die alarmklocken läuten hört und dann munter weiter konsumiert. Aber das geht jetzt alles zu sehr in detail und hat nicht mehr viel mit der Gesetzeslage zu tun.
Romeo Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Kann mir denn keiner sagen, was ich ohne mein Café au lait machen soll? Ich wollte vorhin sogar gleich zum nächsten Supermarkt fahren und mich ordentlich eindecken. Dann hatte ich aber bei dieser Hitze irgendwie keine Lust mehr. Bei amazon.de stehen die Aasgeier schon Gewehr bei Fuß.
Gast Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Kann mir denn keiner sagen, was ich ohne mein Café au lait machen soll? Ich wollte vorhin sogar gleich zum nächsten Supermarkt fahren und mich ordentlich eindecken. Dann hatte ich aber bei dieser Hitze irgendwie keine Lust mehr. Bei amazon.de stehen die Aasgeier schon Gewehr bei Fuß. Koch Dir vernünftigen Kaffee Du Memme. Schwarz natürlich
Romeo Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Muss ich ja wohl. Vorheriger Post um 19:40 Post hinzugefügt um 19:41 Ich bin kein Vernünftiger-Kaffee-Trinker.
Matzn Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 (bearbeitet) Also gemäß $31a des Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."Ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Edit: Also die Definition von "geringer Menge" nicht das Gesetz an sich So ist es, genau. Doch ändert das nichts an der Tatbestandsmäßigkeit, die vom jeweiligen Ermittler aufgenommen und weitergeleitet wird. Was dann der Staatsanwalt daraus macht (§31a), das ist eine andere Sache. @Nilon Wird jemand mit Drogen im Körper angetroffen (nicht berauscht, sondern transportiert) ist er polizeilich erstmal dran. Wenn jemand konsumiert hat, gilt die konsumierte Droge nicht mehr als besitz. Sie ist quasi nicht mehr als einführungs- bzw. besitzführendes illegales Rauschmittel zu beandeln. Es sei denn- siehe Klammer oben- in Tütchen ö.ä. verpackt. Es sei denn- Ullah- die Rechtsprechung hat sich geändert. Davon ist mir jedoch nichts bekannt. Vorheriger Post um 20:18 Post hinzugefügt um 20:28 @Nilon Zusatz: Wenn du konsumierst, besitzt du nicht. Es sei denn, du kaufst es dir, verbringst es nach Hause und konsumierst dann. Dann hast du auch besessen. Gibt dir jedoch jemand einen Joint zum rauchen, dann besitzt du nicht- wenn du konsumierst. Gibst du den Joint dann direkt zum rauchen weiter an einen anderen, bist du auch nicht wegen der Weitergabe von Btm dran. Zumindest war das eine Rechtsprechung, die man als anhalt nehmen kann (Gerichte). Wie das jeweilge Gericht dann letztendlich entscheidet, wird man dann sehen. Doch wie gesagt- treffen dich Ermittler an- auch wenn du nur geraucht hast (Joint), dann wirst du ziemlich sicher erstmal strafprozessual behandelt. Man wird dir dann sicher dennoch den Besitz von Btm vorwerfen. Denn der Verdacht liegt nahe. §152 i.V.m. §§ 160/163 StPO (Polizei) lassen das zu. Die Beweislast liegt aber dann bei der Polizei, dir den Besitz nachzuweisen (oder beim Staatsanwalt wenn er das Verfahren eröffnet, indem er die öffentliche Klage erhoben und das Gericht die Verhandlung zugelassen hat). Bearbeitet 30. Juni 2015 von Matzn
Colafreak80 Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Kennt ihr das auch, wenn man sich von sachen schwer trennen kann? Ich hab mir zb. eine neue Matratze gekauft. Die hab ich in meine Koje gelegt, damit die sich 2 Tgae lang entfalten kann. Meine alte Matratze hab ich ins Wohnzimmer gelegt um dort zu pennen bis ich auf der neuen pennen kann. Jetzt könnte ich seit Samstag auf der neuen pennen und penne trotzdem noch auf der alten im Wohnzimmer. Es ist halt schon praktisch, wenn ich müde werde, von der Couch einfach runter auf die alte zu rutschen und zu pennen. Und sie kennt meinen Hintern:cool2: Ich glaub ich mach es wie bei der Ehe und läute erstmal das Trennungsjahr ein:biggrin5:
Matzn Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 . Sehr gut. Erst eine neue Frau und dann eine neue Matratze:).
Colafreak80 Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 . Sehr gut. Erst eine neue Frau und dann eine neue Matratze:). Ich habs umgekehrt gemacht:: Und nun gehe ich pennen, habs ja nicht weit.... Gudd Naat
Celinilein Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Wegen mir? Ne. Nein so viel Einfluss hast du auch wieder nicht So sieht's aus.
Matzn Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 @Cola Ist vllt auch besser so. Dann bekommt die neue Frau auch direkt die neue Matratze "zu spüren";).
Celinilein Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Oh ja.... und zwar nur für das Wochenende
darkcroos Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Leben für das Wochenende. Leben für Money,
Swat Gamer123 Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Oh ja.... und zwar nur für das Wochenende Wie wahr... Leben für Money, Ouh Dark au mal wieder hier. Kohle braucht man sowieso immer.
darkcroos Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Klar heute nix zu tun leider. September kommt endlich MGS V , und mit coolen 80 Jahre Hits für das wüsten Abenteuer : die russen haben auch früher so Musik gemocht :'> Take on me, maneater und noch viel mehr, für mich das beste Spiel 2015
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