Belian Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Auf sowas stehst du wohl, wenn selbst dein Ort "Bendover" heißt
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Und jetzt lass mal alles zwischen dem ersten und dem letzten Satz weg. @Belian Das liegt geographisch betrachtet immer vor mir.
Celinilein Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Mal abgesehen davon, dass es auch Frauen mit 50kg gibt, die mich ohne sexualle Absichten mal ganz schnell flach legen, ist 'übers Knie legen' eine angemessene und faire Reaktion auf eine Ohrfeige, da es ohne das passende Werzeug, was ich leider nicht unterwegs bei mir habe, einfach nicht weh tut. Genauso wenig würde mir eine Ohrfeige weh tun, aber es ist einfach nur anmaßend und kein Wort gibt einem das Recht, körperlich zu reagieren (wäre übrigens irgendwie vulgär ). Ja super weil ja jede Frau genau solche Griffe kennt, nen Mann mal eben auf Boden zu hauen. Das kann so gut wie keine... Aber darum geht es auch nicht wirklich. Ach das mit dem übers Knie legen meintest du wirklich ernst? Wie gesagt, ich würde dich nicht mal ohrfeigen. Und was an so einem Gewaltakt vulgär sein soll weiß ich nicht. Du benutzt das Wort wohl falsch.
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Der menschliche Körper ist eine einzige Ansammlung von Sollbruchstellen. Da braucht man keine Heimlichgriffe, obwohl der bei mir sowieso anders aussehen würde. PS: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vulgär Hm... ^^
Kayuri Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Leute... beruhigt euch ^^ ich bin mir sicher das nicht alles so übertrieben gemeint war wie es geschrieben wurde -.- nailgun neigt halt zum übertreiben was sexuelle sachen angeht... Und celine diskutiert glaub ich gerne und schiesst sich auf so ne art ein und selbst wenn er so leben würde... ist doch seine sache oO
Celinilein Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 PS: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vulgär Hm... ^^ Ja eben. Leute... beruhigt euch ^^ ich bin mir sicher das nicht alles so übertrieben gemeint war wie es geschrieben wurde -.-nailgun neigt halt zum übertreiben was sexuelle sachen angeht... Und celine diskutiert glaub ich gerne und schiesst sich auf so ne art ein und selbst wenn er so leben würde... ist doch seine sache oO Ja ich diskutiere gerne. Fällt das so auf? Ich hab ja nicht geasgt er soll es ändern. Soll er doch reden wie er will, das hab ich ihm auch schon gesagt. Aber er diskutiert ja auch weiter, dann darf ich auch weiter Konter geben.
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Leute... beruhigt euch ^^ ich bin mir sicher das nicht alles so übertrieben gemeint war wie es geschrieben wurde -.-nailgun neigt halt zum übertreiben was sexuelle sachen angeht... Und celine diskutiert glaub ich gerne und schiesst sich auf so ne art ein und selbst wenn er so leben würde... ist doch seine sache oO Wo habe ich denn übertrieben und wie soll ich mich denn beruhigen? Noch kälter wäre nicht zu empfehlen, da ich diesen Gerald nur gelegentlich brauche.
Gast Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Zum Thema Gleichberechtigung: Man darf sich im Rahmen der Notwehr gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigen, jedoch muss die Notstandshandlung: a) gegen den Angreifer gerichtet sein b) die Notwehrhandlung muss sich dazu eignen den "Angriff abzuwehren" c) erforderlich sein (man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen Wenn eine Frau einen Mann einmal Ohrfeigt besteht kein Rechtfertigungsgrund zurückzuschlagen da dies in der Regel außer Verhältnis liegt. Wenn man eine Memme ist kann man die Frau dann aber anzeigen lol Anders sieht es aus wenn ein Mann eine körperlich unterlegene Frau schlägt oder schlagen will, da darf sich die Frau mit ihren zur Hand stehenden Mitteln wehren. Regenschirm ins Gesicht schlagen oder so.^^
Celinilein Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Zum Thema Gleichberechtigung:Man darf sich im Rahmen der Notwehr gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigen, jedoch muss die Notstandshandlung: a) gegen den Angreifer gerichtet sein b) die Notwehrhandlung muss sich dazu eignen den "Angriff abzuwehren" c) erforderlich sein (man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen Wenn eine Frau einen Mann einmal Ohrfeigt besteht kein Rechtfertigungsgrund zurückzuschlagen da dies in der Regel außer Verhältnis liegt. Wenn man eine Memme ist kann man die Frau dann aber anzeigen lol Anders sieht es aus wenn ein Mann eine körperlich unterlegene Frau schlägt oder schlagen will, da darf sich die Frau mit ihren zur Hand stehenden Mitteln wehren. Regenschirm ins Gesicht schlagen oder so.^^ Danke! Aua
Kakarott Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Wenn eine Frau einen Mann einmal Ohrfeigt besteht kein Rechtfertigungsgrund zurückzuschlagen da dies in der Regel außer Verhältnis liegt. Wenn man eine Memme ist kann man die Frau dann aber anzeigen lol
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Also dürfte mich ein Klitschko nach einer Ohrfeige nicht übers Knie legen, da er mir körperlich überlegen ist. Ok, ehrlich gesagt wäre es mir in dem Fall lieber, wenn er mir mein hübsches Gesicht bricht, da ich damit leichter leben könnte als mit dieser Schande. Es ist nämlich erst dann schwul, wenn es romantisch wird.
Gast Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Also dürfte mich ein Klitschko nach einer Ohrfeige nicht übers Knie legen, da er mir körperlich überlegen ist. Ok, ehrlich gesagt wäre es mir in dem Fall lieber, wenn er mir mein hübsches Gesicht bricht, da ich damit leichter leben könnte als mit dieser Schande. Es ist nämlich erst dann schwul, wenn es romantisch wird. Wenn er dich schlagen würde, würde er sich möglicherweise sogar wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen. Ich denke Klitschko's Fäuste könnte man auch als Waffe subsumieren^^
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 (bearbeitet) Ich würde mich in dem Fall aber trotzdem für den Schlag ins Gesicht entscheiden. PS: Kann man 'übers Knie legen' eigentlich als eine Notstandshandlung sehen? Bearbeitet 22. Juni 2015 von Nailgun
Gast Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Also eine Notwehrhandlung muss auch geeignet sein den "Angriff" abzuwehren, also wenn das übers Knie legen hilft geht die Notstandshandlung durch^^
Romeo Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Also dürfte mich ein Klitschko nach einer Ohrfeige nicht übers Knie legen, da er mir körperlich überlegen ist. Ok, ehrlich gesagt wäre es mir in dem Fall lieber, wenn er mir mein hübsches Gesicht bricht, da ich damit leichter leben könnte als mit dieser Schande. Es ist nämlich erst dann schwul, wenn es romantisch wird. Alter, du machst mich fertig. Ich kann nicht mehr. Nett und lieb sind jetzt vorbei. Ich muss ablachen.
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Das war aber keine Handlung aus meinem Notstand heraus.
Kayuri Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Das war aber keine Handlung aus meinem Notstand heraus. springen die jungen hüpfer momentan einfach nicht auf deine sprüche an? das tut mir aber leid
Nailgun Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Ich hab höchstens blöde Sprüche, außerdem muss ich um 4 aufstehen, also was sollte ich jetzt noch anfangen?
Matzn Geschrieben 22. Juni 2015 Geschrieben 22. Juni 2015 Zum Thema Gleichberechtigung:Man darf sich im Rahmen der Notwehr gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigen, jedoch muss die Notstandshandlung: a) gegen den Angreifer gerichtet sein b) die Notwehrhandlung muss sich dazu eignen den "Angriff abzuwehren" c) erforderlich sein (man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen Wenn eine Frau einen Mann einmal Ohrfeigt besteht kein Rechtfertigungsgrund zurückzuschlagen da dies in der Regel außer Verhältnis liegt. Wenn man eine Memme ist kann man die Frau dann aber anzeigen lol Anders sieht es aus wenn ein Mann eine körperlich unterlegene Frau schlägt oder schlagen will, da darf sich die Frau mit ihren zur Hand stehenden Mitteln wehren. Regenschirm ins Gesicht schlagen oder so.^^ Da hast du den §32 StGB aber schön zerlegt:). Gilt übrigens auch für Nothilfe.
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