Romeo Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Bin ich nicht! Das ist eine Beleidigung! Ich bin durch und durch böse!
Nailgun Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Ach, Puschel, du hast doch gar keine Ahnung, was Böse überhaupt ist.
NILON_WALLS Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Wegen mir? Nein so viel Einfluss hast du auch wieder nicht
Nailgun Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Ich sprach ja nicht von positivem Einfluss.
Romeo Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Ach, Puschel, du hast doch gar keine Ahnung, was Böse überhaupt ist. Wenn du wüsstest....
Gast Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Chabos wissen wer der babo ist Sent from my HTC Desire 500 using Tapatalk
Kayuri Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Also nennen wir ab jetzt alle Romeo nur noch Puschel? ^^
Nailgun Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Er hat sich deswegen ja nicht beschwert, also sage ich mal ja.
NILON_WALLS Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Ich sprach ja nicht von positivem Einfluss. Ich ja auch nicht. Bin ich nicht! Das ist eine Beleidigung! Ich bin durch und durch böse! Ach Romeo bei dir weiß nan wie man dich ärgern kann
Romeo Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Eine Katastrophe!!! NESCAFÉ Café au lait wird es bald nicht mehr geben. Oh nein! Was soll ich dann in Zukunft trinken?
CrankHardtechno Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Eine Katastrophe!!! NESCAFÉ Café au lait wird es bald nicht mehr geben. Oh nein! Was soll ich dann in Zukunft trinken? Wasser soll ja Recht verbreitet sein, halt ich aber fürn Gerücht
Colafreak80 Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Hallo meine lieben mitspammis:smile: und Romeo du alter Griesgram Du kennst dich ja gut aus. Aber ist es dann echt legal die Drogen im Körper zu haben, obwohl der Besitz selbst verboten ist? Denn ich muss es ja besitzen/ bei mir tragen und konsumieren um es in den Körper zu bekommen. Ja, das ist legal. Der Besitz ist verboten, obwohl in der Szene der irrglaube vorherrscht daß zb. geringe Mengen Mariuhana erlaubt seien. Wenn man es bei sich trägt oder besitzt macht man sich strafbar. Deutschland und seine Gesetze halt:J:
Gast Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Ist meistens, wenn nicht immer so. Der konsum selbst ist nicht verboten, nur der besitz. Sent from my HTC Desire 500 using Tapatalk Vorheriger Post um 18:33 Post hinzugefügt um 18:34 Außwe natuerlich wenn du autofaehrst etc dann is der konsum verboten. Sent from my HTC Desire 500 using Tapatalk
Gast Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 (bearbeitet) Also gemäß $31a des Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." Ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Edit: Also die Definition von "geringer Menge" nicht das Gesetz an sich Bearbeitet 30. Juni 2015 von Gast
Colafreak80 Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Also gemäß $31a des Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."Ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das ist aber meist nur beim ersten verstoß so. Als warnschuss sozusagen, wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bei geringen verstößen eingestellt. Bei der nächsten geringen Verfehlung kann man dann mit ner Strafe rechnen.
Gast Geschrieben 30. Juni 2015 Geschrieben 30. Juni 2015 Das ist aber meist nur beim ersten verstoß so. Als warnschuss sozusagen, wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bei geringen verstößen eingestellt.Bei der nächsten geringen Verfehlung kann man dann mit ner Strafe rechnen. Ist auch Einzelfallabhängig, jemand der drogenabhängig ist kommt nicht so schnell davon weg.
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