Jump to content
- Werbung nur für Gäste -

Recommended Posts

- Werbung nur für Gäste -

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Chabos wissen wer der babo ist

Sent from my HTC Desire 500 using Tapatalk

Geschrieben
Ich sprach ja nicht von positivem Einfluss. ;)

Ich ja auch nicht. ;)

Bin ich nicht! Das ist eine Beleidigung! :mad1: Ich bin durch und durch böse! :reddevil:

Ach Romeo bei dir weiß nan wie man dich ärgern kann :devilish:

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Hallo meine lieben mitspammis:smile:

und Romeo du alter Griesgram

Du kennst dich ja gut aus. Aber ist es dann echt legal die Drogen im Körper zu haben, obwohl der Besitz selbst verboten ist? Denn ich muss es ja besitzen/ bei mir tragen und konsumieren um es in den Körper zu bekommen.

Ja, das ist legal.

Der Besitz ist verboten, obwohl in der Szene der irrglaube vorherrscht daß zb. geringe Mengen Mariuhana erlaubt seien. Wenn man es bei sich trägt oder besitzt macht man sich strafbar.

Deutschland und seine Gesetze halt:J:

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Ist meistens, wenn nicht immer so. Der konsum selbst ist nicht verboten, nur der besitz.

Sent from my HTC Desire 500 using Tapatalk

Vorheriger Post um 18:33

Post hinzugefügt um 18:34

Außwe natuerlich wenn du autofaehrst etc dann is der konsum verboten.

Sent from my HTC Desire 500 using Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Also gemäß $31a des Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."

Ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Edit: Also die Definition von "geringer Menge" nicht das Gesetz an sich :D

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Also gemäß $31a des Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."

Ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Das ist aber meist nur beim ersten verstoß so. Als warnschuss sozusagen, wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bei geringen verstößen eingestellt.

Bei der nächsten geringen Verfehlung kann man dann mit ner Strafe rechnen.

Geschrieben
Das ist aber meist nur beim ersten verstoß so. Als warnschuss sozusagen, wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bei geringen verstößen eingestellt.

Bei der nächsten geringen Verfehlung kann man dann mit ner Strafe rechnen.

Ist auch Einzelfallabhängig, jemand der drogenabhängig ist kommt nicht so schnell davon weg.

Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...