Xerasio Geschrieben 22. April 2013 Geschrieben 22. April 2013 hallo, ich würde gerne wissen, ob man von in deutschland offiziell nie erschienenden oder indizierten spielen die psn codes im deutschem psn store einlösen kann? habe mir ein spiel aus österreich vorbestellt und bin mir jetzt unsicher ob ich die codes auch einlösen kann, da das spiel hier ja nie erscheinen wird und wahrscheinlich sofort auf dem index landet wenn nicht: was muss ich machen um sie trotzdem einlösen zu können?
Merlin-87 Geschrieben 22. April 2013 Geschrieben 22. April 2013 Das Spiel ist indizert und daher, darf man darüber auch hier im Öffentlichen Bereich nicht darüber reden. Solltest du für den Indexbereich freigeschaltet sein, dann stelle doch dort im Unterforum deine Fragen.
Xerasio Geschrieben 22. April 2013 Autor Geschrieben 22. April 2013 noch ist der nachfolger vom ersten titel noch nicht indiziert oder täusche ich mich da? wo kann ich sowas nachsehen? bin nicht für den index bereich freigestellt, wird wohl auch noch was dauern bis ich das bin... hab den beitrag editiert und hoffe es geht so in ordnung?
Xerasio Geschrieben 22. April 2013 Autor Geschrieben 22. April 2013 Merlin-87 schrieb: Dann schreib doch Teil 2. da stand riptide hinter, so heißt der zweite teil halt... >.<
Fighter0489 Geschrieben 22. April 2013 Geschrieben 22. April 2013 Na,einen AT Account machen und die Codes halt dort einlösen. Der Besitz des ersten Teils wurde in Deutschland sogar offiziell verboten.Der zweite ist noch nicht drauf glaub. @Das trifft auf Titel mit A zu,aber der erste Teil ist auf der höchsten Stufe also Liste B was für Beschlagnahmtes Spiel steht.Das ist gleichbedeutend mit verboten.Da kommen die Titel rauf die menschenverachtend,extrem Brutal usw. sind.
OCV Geschrieben 23. April 2013 Geschrieben 23. April 2013 Fighter0489 schrieb: Der Besitz des ersten Teils wurde in Deutschland sogar offiziell verboten. Der Besitz eines indizierten Spiels kann garnicht verboten sein selbst wenn es auf Liste B stehen sollte, allerhöchstens die verbreitung und die Werbung
Jayson Cyrax Geschrieben 23. April 2013 Geschrieben 23. April 2013 Und Index B heißt nicht automatisch beschlagnahmt, es heißt "lediglich" Werbe- und Vertriebsverbot. Eine Beschlagnahmung setzt ein Verfahren voraus, in dem solches beschlossen wird. Das kann auch in einem Blitzverfahren geschehen.
OCV Geschrieben 23. April 2013 Geschrieben 23. April 2013 Aber auch beschlagnahmte spiele darf man besitzen, man darf sie halt nur privat spielen und niemandem verkaufen oder sonst irgendwie zugänglich machen Das sind ja keine harten Drogen oder Waffen lol
Markuhlos Geschrieben 24. April 2013 Geschrieben 24. April 2013 OCV schrieb: Das sind ja keine harten Drogen oder Waffen lol Nun so wie ich unsere Politiker kenne werden manche Spiele aber, mindestens, auf die selbe Stufe gestellt.
Jayson Cyrax Geschrieben 24. April 2013 Geschrieben 24. April 2013 OCV schrieb: Aber auch beschlagnahmte spiele darf man besitzen, man darf sie halt nur privat spielen und niemandem verkaufen oder sonst irgendwie zugänglich machenDas sind ja keine harten Drogen oder Waffen lol Natürlich darf man solche Spiele besitzen. Hab ich vergessen zu erwähnen. Allerdings könnte es schwierig werden ein beschlagnahmtes Index B Spiel zu importieren
OCV Geschrieben 24. April 2013 Geschrieben 24. April 2013 Exolio schrieb: Nun so wie ich unsere Politiker kenne werden manche Spiele aber, mindestens, auf die selbe Stufe gestellt. Das mag sein, dass die älteren Herren im Parlament (besonders Kandidaten der konservativen Fraktionen wie zB die CDU) ein schechtes Bild von diesen Spielen haben und sie gerne aus der Welt hätten, ändert aber nichts daran dass es vom Gesetz her erlaubt ist sowas zu besitzen
custor86 Geschrieben 24. April 2013 Geschrieben 24. April 2013 blackrose79 schrieb: Natürlich darf man solche Spiele besitzen. Hab ich vergessen zu erwähnen. Allerdings könnte es schwierig werden ein beschlagnahmtes Index B Spiel zu importieren Wieso, ich dachte man darf sich solche Titel aus dem Ausland besorgen? Ich hab schon ein paar Beschlagnahmte Spiele aus dem Ausland bestellt hatte noch nie Probleme. Ich dachte nur der Verkauf innerhalb Deutschlands wäre verboten.
Donky80Kong Geschrieben 24. April 2013 Geschrieben 24. April 2013 custor86 schrieb: Wieso, ich dachte man darf sich solche Titel aus dem Ausland besorgen?Ich hab schon ein paar Beschlagnahmte Spiele aus dem Ausland bestellt hatte noch nie Probleme. Ich dachte nur der Verkauf innerhalb Deutschlands wäre verboten. Darf man auch. Solange Du damit nicht handelst oder es bewirbst ist es egal. Gesendet von meiner PS3 mit Tapatalk 2,
kekx Geschrieben 25. April 2013 Geschrieben 25. April 2013 custor86 schrieb: Wieso, ich dachte man darf sich solche Titel aus dem Ausland besorgen?Ich hab schon ein paar Beschlagnahmte Spiele aus dem Ausland bestellt hatte noch nie Probleme. Ich dachte nur der Verkauf innerhalb Deutschlands wäre verboten. Du darfst die Spiele persönlich einführen, der Versand ist aber verboten. Sollte mal zufällig der Zoll das Paket öffnen, würden sie das Spiel einziehen. Wenn man innerhalb der EU bestellt kommt sowas aber nicht vor.
dukenukemforever Geschrieben 25. April 2013 Geschrieben 25. April 2013 kekx schrieb: Du darfst die Spiele persönlich einführen, der Versand ist aber verboten.Sollte mal zufällig der Zoll das Paket öffnen, würden sie das Spiel einziehen. Wenn man innerhalb der EU bestellt kommt sowas aber nicht vor. Theoretisch gibt es auch schon mal in Verdachtsfällen "Zollkontrollen" bei Paketen. Betrifft aber eher dann Drogen usw. Auch innerhalb der EU.
Jayson Cyrax Geschrieben 25. April 2013 Geschrieben 25. April 2013 Speziell beim Import wollte ich eigentlich auf zufällige Kontrollen hinaus. Es kann immer wieder passieren, daß ein Paket, dessen Inhalt durch die Form nicht eindeutig bestimmbar ist, kontrolliert wird. Grade die Blueray Verpackung könnte auch Medien mit verbotenem Inhalt enthalten (möchte da nicht näher drauf eingehen, die Kontrollen haben aber absolute Berechtigung). Wenn dabei ein Spiel zu Tage gefördert wird, das beschlagnahmt ist, so wird das Spiel einbehalten und man hat seine Euros verfeuert! BTW Keine Brief- oder Paketsendung ist von Kontrollen ausgeschlossen, weder innerhalb der EU noch innerhalb Deutschlands. Auf Verdacht darf alles geöffnet werden, die Anti-Terror-Gesetze hebeln u.A. eine Menge Persönlichkeitsrechte aus. Man darf auch nicht vergessen, daß wir in Deutschland leben und in Deutschland wird die Freiheit der Wahl von Medien zu Gunsten des Jugendschutzes klar beschnitten.
Nordschleife Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 Fighter0489 schrieb: Na,einen AT Account machen und die Codes halt dort einlösen.Der Besitz des ersten Teils wurde in Deutschland sogar offiziell verboten.Der zweite ist noch nicht drauf glaub. @Das trifft auf Titel mit A zu,aber der erste Teil ist auf der höchsten Stufe also Liste B was für Beschlagnahmtes Spiel steht.Das ist gleichbedeutend mit verboten.Da kommen die Titel rauf die menschenverachtend,extrem Brutal usw. sind. Korrekt. Aber du musst darauf achten, das es auch Österreichische bzw. halt AT-Codes sind. Deutsche kannste bei einem österreichischen Account nicht einlösen. Falls du keine österreichischen hast empfehle ich dir diese Seite hier. Zuverlässig und schnell...
ms123 Geschrieben 4. Mai 2013 Geschrieben 4. Mai 2013 blackrose79 schrieb: Speziell beim Import wollte ich eigentlich auf zufällige Kontrollen hinaus. Es kann immer wieder passieren, daß ein Paket, dessen Inhalt durch die Form nicht eindeutig bestimmbar ist, kontrolliert wird. Grade die Blueray Verpackung könnte auch Medien mit verbotenem Inhalt enthalten (möchte da nicht näher drauf eingehen, die Kontrollen haben aber absolute Berechtigung). Wenn dabei ein Spiel zu Tage gefördert wird, das beschlagnahmt ist, so wird das Spiel einbehalten und man hat seine Euros verfeuert! BTW Keine Brief- oder Paketsendung ist von Kontrollen ausgeschlossen, weder innerhalb der EU noch innerhalb Deutschlands. Auf Verdacht darf alles geöffnet werden, die Anti-Terror-Gesetze hebeln u.A. eine Menge Persönlichkeitsrechte aus. Man darf auch nicht vergessen, daß wir in Deutschland leben und in Deutschland wird die Freiheit der Wahl von Medien zu Gunsten des Jugendschutzes klar beschnitten. Und wenn es beschlagnahmt wird kann man es garnicht bekommen auf keiner weise?
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