Coyote Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 lassen wir mal die Rinne Weg und gehen davon aus, dass die Klinge laenger als 8,5cm ist, was verboten ist, dann KÖNNTE eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz und mitführen einer Waffe auf dich zukommen. Bekommst du eine, wird diese in schriftlicher Form zugestellt und du hast da die Möglichkeit dich zu rechtfertigen oder die Aussage zu verweigern. Danach wird der Staatsanwalt entscheiden ob dein Fall vor Gericht kommt. Das waer dann wohl eher ein Schnellverfahren mit Bussgeld und/oder allgemeinnuetzige Arbeit + natuerlich Eintrag ins Fuehrungszeugnis, sofern du nicht vorbestraft bist. Bist du's faellts evtl. haerter aus. Es besteht aber trotzdem allgemein die Moeglichkeit dass der Aufwand dem Staatsanwalt zu gross ist fuer so nen kleinen Fall und dem trotz Schuldigkeit nicht weiter nachgeht. Ist deine Klinge unter 8.5 cm lang und trifft der Rest auch nicht zu, hast du gar nix zu befuerchten
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 lassen wir mal die Rinne Weg und gehen davon aus, dass die Klinge laenger als 8,5cm ist, was verboten ist, dann KÖNNTE eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz und mitführen einer Waffe auf dich zukommen.Bekommst du eine, wird diese in schriftlicher Form zugestellt und du hast da die Möglichkeit dich zu rechtfertigen oder die Aussage zu verweigern. Danach wird der Staatsanwalt entscheiden ob dein Fall vor Gericht kommt. Das waer dann wohl eher ein Schnellverfahren mit Bussgeld und/oder allgemeinnuetzige Arbeit + natuerlich Eintrag ins Fuehrungszeugnis, sofern du nicht vorbestraft bist. Bist du's faellts evtl. haerter aus. Es besteht aber trotzdem allgemein die Moeglichkeit dass der Aufwand dem Staatsanwalt zu gross ist fuer so nen kleinen Fall und dem trotz Schuldigkeit nicht weiter nachgeht. Ist deine Klinge unter 8.5 cm lang und trifft der Rest auch nicht zu, hast du gar nix zu befuerchten dachte 12 cm? Meine ich gelesen zu haben bei Wikipedia usw
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Ich weiß zwar nicht was man drauf geben kann aber das hier schreibt zumindest wiki bei Klappmessern. Im Gegensatz dazu dürfen in Großbritannien die Messer zwar vertrieben werden, das Mitführen in der Öffentlichkeit von „lock knives“ (Messern mit verriegelbarer Klinge), feststehenden Messern oder Klappmessern mit einer Klingenlänge von mehr als drei Zoll (76 mm) ist aber grundsätzlich untersagt, es sei denn ein „guter Grund“ („legal reason“) erklärt das Mitführen des Messers[1]. Davon betroffen sind alle Opinels ab n°7 und größer. Ob da nun ne Strafe zu befürchten ist geht nicht hervor.
Coyote Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 dachte 12 cm? Meine ich gelesen zu haben bei Wikipedia usw Springmesser duerfen eine Laenge von 8,5 nicht ueberschreiten hab ich geschrieben. Kannst dir jetzt aussuchen an was du dich orientieren willst
Lapicida Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Eingetragen wird - in der Regel - , wenn du rechtskräftig verurteilt worden bist. Ansonsten hat Coyote schon die relevanten Punkte erklärt und ist auf die entscheidene Klingenlänge eingegangen. Bei einem Verstoß gegen das Waffen- oder Kriegswaffenkontrollgesetz (Verbotene Waffen) gibt es immer eine Strafanzeige.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Springmesser duerfen eine Laenge von 8,5 nicht ueberschreiten hab ich geschrieben.Kannst dir jetzt aussuchen an was du dich orientieren willst Ist ja kein Springmesser sondern ein Messer der Backlock- Bauweise...
Castiel93 Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Beispiel: Eine Machete, das Küchenmesser und/oder die Axt sind KEINE Waffen im Sinne des WaffG. Es sind Werkzeuge die eben nicht eigens dazu hergestellt worden sind um Personen zu verletzten. Die darf theoretisch auch ein Kind haben - natürlich würde die Polizei sie ihm gefahrenabwehrrechtl. wegnehmen. Daher denke ich ist es gerechtfertigt. Je nach dem was für ein Messer du hast, kenne mich damit kaum aus. ^^
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 bei Amazon in Deutschland kann man Messer der Backlock Reihe kaufen... also können sie ja wohl kaum verboten sein oder?
Coyote Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Ja dann hast du dir ja deine Antwort selbst gegeben. Wozu der Stress? Macht das Thema hier ueberfluessig Der Vertrieb ist gestattet, der Kauf auch..nur besitzen darf mans nicht. So ist das bei uns. Ob dein Messer jetzt deshalb in deinem Besitz legal ist weiss ich nicht
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html Sollte eventuell auch nützlich sein.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Habe einfach unheimlich Angst. Habe nen Ausbildungsplatz im Finanzamt. ( Beamter) Da fange ich im September an. Sollte ich aber ne Anzeige bekommen, bin ich diesen Platz sofort los...
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.htmlSollte eventuell auch nützlich sein. genau. Da steht auch nicht über 12,5 cm...
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Der Artikel beschreibt das Tragen dieser Waffen. Das es verboten ist zu kaufen, steht dort nicht.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Ja mein Anliegen steht ja im Startpost.. Und da das Messer niemals über 12,5 cm lang war habe ich doch nichts zu befürchten oder?
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Wie gesagt, das da oben gilt für "Deutschland". Das Tragen solcher Waffen ist in England verboten, sofern sie eine bestimmte Länge (76mm = 7,6cm) übersteigt - laut Wikipedia-Artikel zu solchen Messern. Ob das nun aber der Wahrheit entspricht, da Wikipedia, kann ich nicht sagen, ob man, wenn es darüber liegt und es weggenommen kriegt, mit einer Strafanzeige rechnen muss, besonders, wenn es nicht in Deutschland ist. Vllt. haben sie es dir einfach nur weggenommen, weil du evtl. noch minderjährig bist. Kann ich nicht beurteilen.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Ja der Heini ders mir weg genommen hat, meinte das ich keine Konsequenzen bekomme wenn es in Deutschland legal ist!
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Hmm..würd ich persönlich nicht drauf vertrauen. Notfalls kannst du auch bei jemandem anrufen, der sich damit besser auskennt - zumindest juristisch. (Anwalt etc.) In nem Forum zu fragen, wo manchmal viel "gefährliches" Halbwissen kundgetan wird (gibt Ausnahmen), halte ich das dann für etwas riskant. Würde da immer den sicheren Weg gehen.
Coyote Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Hmm..würd ich persönlich nicht drauf vertrauen. Notfalls kannst du auch bei jemandem anrufen, der sich damit besser auskennt - zumindest juristisch. (Anwalt etc.) In nem Forum zu fragen, wo manchmal viel "gefährliches" Halbwissen kundgetan wird (gibt Ausnahmen), halte ich das dann für etwas riskant. Würde da immer den sicheren Weg gehen. Bester Satz und groesster Tipp fuer dich. Anwaelte kosten Geld. Alternativ kannst du auch beim Waffenhaendler deines Vertrauens () oder im Schuetzenverein nachfragen. Die soollten sich mit den Waffengesetzen bestens auskennen, besser noch als jeder Anwalt. Kannst de glauben
dukenukemforever Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Das spielt doch gar keine Rolle... es lag in meiner Tasche und gut ist... Taschenmesser braucht man immer.. aber jetz geht es um was anderes Wenn ich das so lese: Ich habe seit ca. 20 Jahren (vielleicht auch länger) keins dabei. Und ich bin ohne eins super klar gekommen, frag mich bitte nicht warum, es hat funktioniert..... Ja der Heini ders mir weg genommen hat, meinte das ich keine Konsequenzen bekomme wenn es in Deutschland legal ist! Dann frage ich mich, was du für einen Terz machst. Wenn es hier in Deutschland legal ist, ist es doch ok. Ich habe eher die Vermutung, das es vielleicht doch nicht ganz legal sein könnte und du dir das gerne schönreden willst. Du musst bedenken, das wir hier keine Juristen sind, wo du eine verbindliche Aussage bekommst, wo du dich dann drauf stützen kannst.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Ne ist schon ein Messer ( Klappmesser) der Bauart "Backlock"
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