Jump to content
- Werbung nur für Gäste -

IGNORIERT

Aktuell indizierte, beschlagnahmte & verbotene Spiele


_Snoop_

Recommended Posts

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

ist auch die vita-version von mortal kombat indiziert oder betrifft es nur die PS3/xbox360 version. würde das game gerne hier im forum verkaufen, weiß aber nicht, ob ich es reinstellen darf. ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...

Geschrieben
Warum ist Syndicate auf der Liste? Habs noch nicht gespielt, deswegen wollte ich einfach mal nachfragen

Ich habe es auch noch nie gespielt , wird aber wie bei jedem Indizierten Spiel am hohen Gewaltgrad liegen .

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

sorry für das nachhacken, aber habe ich es jetzt richtig verstanden dass ich spiele die in meinem besitz sind, welche mit BB gewertet wurden, niemals nie weder hier noch sonstwo verkaufen kann?! A und B aber schon, wenn das alter des käufers passt.

bekommen dadurch nicht spiele mit einer BB bewertung extremen sammlerwert? aber es wäre illegal das diese den besitzer wechseln?

korrigiert mich bitte :biggrin5:

Geschrieben
sorry für das nachhacken, aber habe ich es jetzt richtig verstanden dass ich spiele die in meinem besitz sind, welche mit BB gewertet wurden, niemals nie weder hier noch sonstwo verkaufen kann?! A und B aber schon, wenn das alter des käufers passt.

bekommen dadurch nicht spiele mit einer BB bewertung extremen sammlerwert? aber es wäre illegal das diese den besitzer wechseln?

korrigiert mich bitte :biggrin5:

Warum sollen sie denn an Wert gewinnen, selten sind sie deswegen ja nicht. Du kannst ja alle diese Spiele zb. in Österreich kaufen .

Geschrieben
jo.. haste recht.

aber verkaufen darf ich sie trotzdem nicht.. egal was sie wert sind.

Hier im Forum schonmal nicht

Darf ich indizierte Titel kaufen?

(Geschäft) Ja. Die Indizierung stellt kein Verbot dar! Problematisch sind nur die für die Geschäfte geltenden Bewerbungs-und Verbreitungsverbote. So lohnt es oft sich nicht, indizierte Medien vorrätig zu haben, weil sie nicht offen ausliegen dürfen und somit der Kunde gezielt nachfragen muß; Bestellungen von volljährigen Kunden dürf(t)en sie allerdings jederzeit ausführen. Hier sei ausdrücklich auf Videotheken hingewiesen: Wenn der Zutritt für Personen unter 18 Jahren verboten ist, dürfen indizierte Titel problemlos beworben werden, selbstverständlich auch von volljährigen Kunden bestellt werden! Darf ich indizierte Titel bestellen? (Versand) Im Inland: Ja. Kein Paragraph - weder im StGB noch im JuSchG -stellt das Bestellen unter Strafe, allerdings ist der Versand gem. §15 I Nr.3 JuSchG i.V.m. §27 I Nr.1 JuSchG bei Strafe verboten - nicht der Kunde, sondern der Versender macht sich also strafbar - daher ist i.d.R. bei Versandhändlern auch ein entsprechender Hinweis zu finden - manchmal wird dann allerdings die Selbstabholung angeboten. Vorsicht: Dieses Verbreitungsverbot gilt auch für Privatpersonen! Wer also indizierte Medien zum Verkauf anbietet (unter Beachtung der Bewerbungsverbote!), darf dieses nur zur Abholung anbieten, ein Versand ist verboten (s.o.)! Wie oben erwähnt ist allerdings die Defintion von Versandhandel (§1 IV JuSchG) vom Entwurf zum verabschiedeten Gesetz geändert worden. Demnach ist Versandhandel i.S.d. Gesetzes nur noch jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendlische erfolgt, vollzogen wird. Was dabei als "ausreichend" angesehen wird, ist allerdings wieder von Gerichten sehr unterschiedlich ausgelegt worden.

Im Ausland:

Ja. §15 I Nr.5 JuSchG i.V.m. §27 I Nr.1 JuSchG stellen zwar den Import auf dem Wege des Versandhandels unter Strafe, allerdings gibt es diesbezüglich ein Urteil des OLG Hamm (Az: Ss 1291/99), das bspw. hier http://www.burhoff.de/rspr/texte/c_00007.htm nachgelesen werden kann, in dem eindeutig klargestellt wird, daß sich ausschließlich der (ausländische) Versender strafbar macht, analog der Rechtsprechung zum §184 I Nr.4 StGB. Allerdings weist das OLG Hamm auch darauf hin, daß aufgrund dieser Strafbarkeit die bestellten Medien ggf. beschlagnahmt werden können: "(...) die Verbote der Einfuhr im Wege des Versandhandels erklärtermaßen vornehmlich der frühzeitigen Beschlagnahmemöglichkeiten der Erzeugnisse dien(t)en."

---

Darf ich indizierte Titel verkaufen?

Ja. Aber nur an Volljährige und unter Beachtung der Bewerbungs- und Verbreitungsverbote des JuSchG! Was bedeutet, daß es sehr schwer wird, da ... 1. jegliche Form der Werbung (Anzeigen, Internetversteigerung usw.) verboten ist, 2. wie oben erwähnt, der Versand verboten ist (es sei denn, es erfolgt der in §1 IV geforderte persönliche Kontakt zwischen Lieferant und Kunde - s.o. Wesentliche Änderungen)

---

Ist es strafbar indizierte Titel zu besitzen?

Nein. Die Indizierung stellt hauptsächlich Bewerbungs- und Verbreitungsbeschränkungen dar.

---

Ist es strafbar beschlagnahmte Titel zu besitzen?

Nein! Kein Paragraph des StGB oder des JuSchG stellen den Besitz unter Strafe - einzige Ausnahmen: Kinderpornographie und sonstiges Material, dessen Besitz gem. §184StGB mit Strafe bedroht ist. Im §131 StGB (Gewaltverherrlichung) gibt es das ebenso wenig, wie im neuen JuSchG. Auch der Zeitpunkt des Erwerbs ist irrelevant, da die Strafbarkeit im §131 StGB ausschließlich nach dem Verwendungszweck geregelt ist! Problematisch ist dies beim leidigen Thema Hausdurchsuchungen (s.u.)!

---

Sind Fortsetzungen indizierter Titel automatisch indiziert?

Nein. Die Bundesprüfstelle hat in einer Antwort auf eine Anfrage klargestellt, daß Inhaltsgleichheit nur gegeben ist, wenn bspw. ein Spiel für PCs indiziert wurde und später für andere Computer oder Videospiele-Consolen veröffentlicht wird, diese Version des identischen Spiels (keine Nachfolger!) automatisch indiziert ist (z.B. Quake II (PC) und Quake II (Playstation), während für Quake III (PC) ein neues Indizierungsverfahren nötig war). Es geht also nur um jeweils identische Titel -Fortsetzungen/Nachfolger sind NICHT automatisch nach §15 III JuSchG indiziert!

---

Ist es strafbar beschlagnahmte Titel zu kaufen?

Nein - wenn der Erwerb zum ausschließlichen Eigenbedarf erfolgt, da - wie schon oben erwähnt wurde - §131 StGB die Strafbarkeit ausschließlich nach dem Verwendungszweck klassifiziert. Ja - wenn die in §131 StGB I Nr. 1-3 beschriebenen Verwendungen damit vorgesehen sind oder gar durchgeführt werden und/oder wenn es sich um Medien handelt, deren Erwerb/Besitz gem. §184 StGB mit Strafe bedroht ist (bspw. Kinderpornographie).

---

Ist es strafbar beschlagnahmte Titel zu verkaufen?

Ja. Hier ist §131 StGB ganz eindeutig: Wer das macht, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden!

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Jetzt schon, ebenso haben zwei Japan-Importe ihren Weg hierher gefunden:

Biohazard: Chronicles HD Selection - :asien:

(das enthaltene Biohazard/Resident Evil - The Umbrelle Chronicles steht in der originalen Version auf Liste A)

Biohazard: Revival Selection - :asien:

(Code Veronica X ist, dank Inhaltsgleichheit zu allen anderen Versionen, auch hier indiziert. Biohazard/Resident Evil 4 ist ebenfalls in einer indizierten Fassung enthalten)

Geschrieben

Listenteil A

  • Bulletstorm (Limited Edition, Playstation 3, EU-Version)
  • Prototype 2 (Radnet Edition, Playstation 3, UK-Version)
  • Prototype 2 (Radnet Edition, Playstation 3, EU-Version)
  • Prototype 2 (Radnet Edition, Xbox 360, EU-Version)

Listenteil B

  • Dead Rising 2 (Playstation 3, UK-Version)
  • Mortal Kombat (Komplete Edition, Playstation 3, UK-Version)
  • Resident Evil: Operation /Raccoon City (Playstation 3, UK-Version)
  • The House of the Dead: Overkill - Extended Cut (Playstation 3, EU-Version)

Quelle

Geschrieben
Muss mal schauen, was ich hier dann ergänze, da die Spiele ja schon drin sind ;)

Prototype 2 und RE ORC stehen aber noch nicht in der Liste .

- Werbung nur für Gäste -

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.
Wende dich an einen Admin, wenn du in diesem Thema etwas posten möchtest.

×
×
  • Neu erstellen...