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IGNORIERT

Allgemeiner Thread zur PlayStation 4


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Doch, ist nicht nur meines Wissens nach so, sondern es IST so. :biggrin5:
Dann weißt du das falsch, Romeo hat recht.

Sent from my GT-I9100 using Tapatalk

Sofern man beim einbauen die PS3 nicht beschädigt, bleibt die Garantie. Ich denke mal, bei der PS4 wirds genau so sein.

hm also ich war 1mal an ner alten ps3 an meiner festplatte und musste die mal einschiken weil die ein schaden hatte, die haben das festgestell das ich da dran war und haben mir die NICHT repariert oder ersetzt!!..

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hm also ich war 1mal an ner alten ps3 an meiner festplatte und musste die mal einschiken weil die ein schaden hatte, die haben das festgestell das ich da dran war und haben mir die NICHT repariert oder ersetzt!!..

Dann überlege mal gut! Hast du vielleicht auf der Suche nach der Festplatte, das ganze Gehäuse aufgemacht? Wenn ja, dann erlischt auch die Garantie. :biggrin5:

Um die Festplatte auszutauschen, muß man aber nicht das Gehäuse aufmachen.

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hm nein hab die nicht aufgeschraubt..

naja ist ja egal jetzt, ich fummel auf jedenfall nicht an meiner konsole rum bevor die garantie nicht abgelaufen ist :D

wenn überhaupt mal dran rum gefummelt wird :D

und wenn die konsole nicht schon längst vor garanie ablauf ersetzt wurde :D:D

aber genug OT von mir ;)

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Solange das Garantiesiegel nicht entfernt wurde ist die Gewährleistung nicht erloschen! Bei der Fat-Variante ist dieses über dem Gummi-Standfuß zu finden.

Ein Festplattentausch ist keine Aktion bei der die Garanite erlischt, denn genau dieser Tausch wird sogar in der PS3-Anleitung erklärt.

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Solange das Garantiesiegel nicht entfernt wurde ist die Gewährleistung nicht erloschen! Bei der Fat-Variante ist dieses über dem Gummi-Standfuß zu finden.

Ein Festplattentausch ist keine Aktion bei der die Garanite erlischt, denn genau dieser Tausch wird sogar in der PS3-Anleitung erklärt.

Ja kann ich nur bestätigen, habe meine während der Garantie ohne Festplatte eingeschickt, man konnte ja angeben ob mit oder ohne, sie kam zurück mit Vermerk das sie doch eingebaut sein muss, bekam dann, beim nächsten einschicken ein Austauschgerät.

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Ist es nicht so, dass man bei Notebooks sogar das Siegel entfernen kann, wenn man die Festplatte sonst nicht austauschen könnte?

Hab mal gehört das Siegel ist nur im asiatischen Raum rechtskräftig.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

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Ist es nicht so, dass man bei Notebooks sogar das Siegel entfernen kann, wenn man die Festplatte sonst nicht austauschen könnte?

Hab mal gehört das Siegel ist nur im asiatischen Raum rechtskräftig.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

Dies ist scheinbar von Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich. Manche nutzen dieses Siegel um zu gewährleisten dass der PC oder das Notebook vor dem Neukauf noch nicht geöffnet wurde. Sowas sollte man sicherheitshalber beim jeweiligen Hersteller vor dem öffnen hinterfragen.

Zum zweiten Satz: Das wäre mir definitiv neu.

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Bei der diskussion muss man unterschieden werden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Daran muss sich der Hersteller halten. Und wenn er 100 Siegel draufpappt und alle kaputt sind, so muss er diese Gewährleistung, gemäß Gesetz, einhalten. D.h. aber nicht, dass er jetzt die Konsole umtauschen muss. nach 6 Monaten muss eh der Kunde beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Aber das muss sich hier jeder hier selbst durchlesen.

Wichtig ist nur, dass der Gewährleistungsschutz nicht vom Hersteller mit irgendwelchen Siegeln eingeschränkt werden kann.

Die Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch drauf. Also kann der Hersteller bestimmen, dass die Garantie, nach durchtrennen des Siegels, verloren geht.

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