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IGNORIERT

Zeitarbeit // Krankenkasse


Trophäensammler

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Hallo Community :)

 

Mein Thema soll nicht nur mir helfen, sondern vllt. auch anderen zeitarbeitenden unter uns Foren gestalten :) (die eventuell das gleiche problem haben)

 

Folgendes problem:

 

Endlich habe ich einen Job gefunden (yey ^_^) leider wurde mir in den ersten 4 arbeits wochen schwindelig (vermutlich aufgrund der hitze (habe im July angefangen), somit viel ich also 2 tage aus, diese 2 tage wurden mir aber nicht bezahlt, nach meiner ersten email anfrage, und darauf folgenden whatsapp nachricht/frage ist nicht reagiert worden, also hab ich da angerufen (wärend der pause natürlich), und die sekretärin (sorry weiß leider nicht wie man das wort schreibt) meinte das für die kranken tage in den ersten 4 wochen die krankenkasse zuständig sei und das zahlen soll, das wird sie auch bestätigen (meinte sie), so heute meinen chef endlich mal erreicht, und er meinte exakt das gleiche, dann meinte ich wiederrum darauf das so eine "Regelung" auch in den Vertrag gehören sollte, er verneinte das ganze und meinte das muss da nicht rein, klären sie das mit der Krankenkasse, wir zahlen das nicht.

 

Jetzt die frage an euch, diese "Lohnvorzahlung" bzw. diese regelung das das die Krankenkasse zahlt, sowas gehört doch eigentlich in den Vertrag rein oder ist das eine art paragraphen satz der wirklich nicht in jeden Vertrag reingehört? Bin nämlich etwas überfordert mit der situation und möchte meine stelle natürlich nicht verlieren (trotz dieser sache) da ich arbeiten möchte und kein bock habe wieder keine weiteren 10 jahre nach einen job zu suchen, vllt. kennt sich einer ja aus und kann mir und den anderen mit den gleichen problem helfen, vielen dank fürs durchlesen :)

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vor 10 Minuten schrieb Trophäensammler:

Hallo Community :)

 

Mein Thema soll nicht nur mir helfen, sondern vllt. auch anderen zeitarbeitenden unter uns Foren gestalten :) (die eventuell das gleiche problem haben)

 

Folgendes problem:

 

Endlich habe ich einen Job gefunden (yey ^_^) leider wurde mir in den ersten 4 arbeits wochen schwindelig (vermutlich aufgrund der hitze (habe im July angefangen), somit viel ich also 2 tage aus, diese 2 tage wurden mir aber nicht bezahlt, nach meiner ersten email anfrage, und darauf folgenden whatsapp nachricht/frage ist nicht reagiert worden, also hab ich da angerufen (wärend der pause natürlich), und die sekretärin (sorry weiß leider nicht wie man das wort schreibt) meinte das für die kranken tage in den ersten 4 wochen die krankenkasse zuständig sei und das zahlen soll, das wird sie auch bestätigen (meinte sie), so heute meinen chef endlich mal erreicht, und er meinte exakt das gleiche, dann meinte ich wiederrum darauf das so eine "Regelung" auch in den Vertrag gehören sollte, er verneinte das ganze und meinte das muss da nicht rein, klären sie das mit der Krankenkasse, wir zahlen das nicht.

 

Jetzt die frage an euch, diese "Lohnvorzahlung" bzw. diese regelung das das die Krankenkasse zahlt, sowas gehört doch eigentlich in den Vertrag rein oder ist das eine art paragraphen satz der wirklich nicht in jeden Vertrag reingehört? Bin nämlich etwas überfordert mit der situation und möchte meine stelle natürlich nicht verlieren (trotz dieser sache) da ich arbeiten möchte und kein bock habe wieder keine weiteren 10 jahre nach einen job zu suchen, vllt. kennt sich einer ja aus und kann mir und den anderen mit den gleichen problem helfen, vielen dank fürs durchlesen :)

 

Dein Chef hat recht, dies ist quasi eine Sonderregelung bei der Lohnfortzahlung und muss meines Wissens auch nicht in den Arbeitsvertrag. Hast du dich diesbezüglich schon bei deiner Krankenkasse gemeldet? Das sollte das "Problem" dann schnell lösen. Siehe auch: https://www.karrierepropeller.de/lohnfortzahlung-im-ersten-monat-krank/

 

 

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Hey D. - also das ist ein Thema, was wirklich nicht in den AV gehört, da es bereits im Entgeltfortzahlungsgesetzt geregelt ist. §3 EntgFG Satz 3 regelt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach vierwöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Des Weiteren gilt generell in Deutschland immer noch die Formfreiheit bei Arbeitsverträgen, d.h. es muss noch nicht mal schriftlich einer getroffen werden - Handschlag reicht.

 

Das Problem ist jedoch, dass meines Wissens nach die Krankenkassen innerhalb der ersten vier Wochen auch nicht so ohne weiteres Entgeltfortzahlungspflichtig sind. Zumindest war es vor ein paar Jahren noch so, dass man nur mit einer Zusatzversicherung, welche man mit seiner KK abschließen musste, sich in solchen Fällen abgesichert hat. Aber das kann dir aktuell nur deine KK beantworten. Bin bei dem Thema leider nicht mehr ganz so aktuell - was ich aber gleich mal nachholen werde ¬¬

 

edit: Das mit den 4 Wochen gilt nur bei Beschäftigungsverhältnissen, welche von vornherein auf nicht mehr als zehn Wochen begrenzt sind. Daher dürfte diese Sonderregelung bei dir nicht in Kraft treten. Also wende dich an deine KK und die Zahlen dir dein Entgelt.

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ist ja interessant, das wusste ich in der tat wirklich noch nicht, ich dachte immer sowas MUSS immer in den Arbeitsvertrag drinn stehen :o da bin ich jetzt etwas baff danke leute :)

 

@LostSteph

 

Naja was heißt gemeldet, die versierten scheine habe ich eingereicht (also den Krankenschein was man der versicherung abgeben muss) aber wegen des geldes habe ich mich noch nicht gemeldet, aber auch nur weil ich der meinung war das mein Chef das hätte zahlen müssen

 

@Odskyr

 

interessant das sowas "Legal" ist und nicht drinn stehen darf, sowas sagt einem ja aber auch kein mensch.

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vor 1 Minute schrieb Trophäensammler:

interessant das sowas "Legal" ist und nicht drinn stehen darf, sowas sagt einem ja aber auch kein mensch.

Wie gesagt - der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ist formfrei. Sprich es muss noch nicht mal ein schriftlicher Vertrag dafür existieren. Daher gibt es auch keine Vorschriften, was in einem Arbeitsvertrag geregelt werden muss und was nicht. Außerdem wäre es schon extrem viiiiiel Papier was man bräuchte, um alle Gesetzte etc. zusätzlich im Arbeitsvertrag aufzuführen, daher werden in AV's zumeist nur die wichtigen Eckpunkte (Arbeitsbeginn, Arbeitszeit, Entgelt, ggf. Befristungen und/oder Probezeit etc.) vereinbart .

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vor 7 Minuten schrieb Odskyr:

Wie gesagt - der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ist formfrei. Sprich es muss noch nicht mal ein schriftlicher Vertrag dafür existieren. Daher gibt es auch keine Vorschriften, was in einem Arbeitsvertrag geregelt werden muss und was nicht. Außerdem wäre es schon extrem viiiiiel Papier was man bräuchte, um alle Gesetzte etc. zusätzlich im Arbeitsvertrag aufzuführen, daher werden in AV's zumeist nur die wichtigen Eckpunkte (Arbeitsbeginn, Arbeitszeit, Entgelt, ggf. Befristungen und/oder Probezeit etc.) vereinbart .

 

naja ich brauch ja nicht so viel papier, aber zumindest das der grundsatz drinn stehen sollte hätte ich schon gut gefunden, sonst fragt mich die Krankenkasse doch auch was ich von der eig. möchte oder so, immer diese ganzen komischen gesetze, die soll mal einer verstehen.

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vor 3 Stunden schrieb Belian:

Sekretärin ist übrigens richtig, bis auf die Kleinschreibung ;)

Was mich bisschen wundert: Warum hast du nachdem sie es dir gesagt hat, die Krankenkasse nicht angerufen, sondern erst noch darauf gewartet, bis du den Chef erreichst? :emot-raise:

 

weil ich bis um 16 uhr gearbeitet habe in der woche, und nachdem feierabend ist man einfach platt und vergisst man gerne das man da eigentlich anrufen wollte, und danke :)

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