dukenukemforever Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Ne ist schon ein Messer ( Klappmesser) der Bauart "Backlock" Dann verstehe ich dein "Problem" nicht.
-=DGX=- Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Mach dir mal keine Gedanken, so schlimm wird es schon nicht werden Wenn du wirklich sicher bist das die Klinge nicht über diese erlaubte cm ist, haste garnichts zu befürchten! Schlimmstenfalls nimmste nen Anwalt, sagste das du es hier legal erworben und das du total ahnungslos warst, dass es dort verboten war! Ich trug auch ca. 10 jahre lang ein taschen Messer mit mir rum und dies konnte man als alltäglisches Werkzeug immer gut gebrauche, hatte aber ne kleine Klinge und somit wars auch legal
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 war ca. so groß wie dieses http://www.amazon.de/Muela-Elegantes-Backlock-Taschenmesser/dp/B0048TUZ7M/ref=sr_1_22?ie=UTF8&qid=1310559682&sr=8-22
StilvorTalent Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Sachma wenn es so groß ist wie das wo FÜNFUNDACHTZIG MILLIMETER steht, und vorher gepostet wurde dass man bis FÜNFUNDACHTZIG MILLIMETER das Messer haben darf, und DU auch noch meinst es geht bis 12 cm (!) was machst Du dann für einen bescheuerten Aufstand.?! Les doch mal durch was hier überall steht.!
schendzie Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 hier nochmal ein anderes forum, in dem das thema ausführlich mit Bildern beschrieben wird http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&postid=953182
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 gut dann bin ich ja ausm Schneider
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Da geht es aber um das Führen der Messer in "Deutschland" nicht in Großbritannien.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Die meinten wenn es in Deutschland legal ist, bekomme ich keine Konsequenzen...
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Grad deswegen sagte ich ja: "Darauf würde ich nichts geben. Sichere dich lieber bei jemandem ab, der davon Ahnung hat - juristisch". Zumal du sagtest, dass das Leute der BBC waren und keine Polizisten. Wenn ich dir jetzt sage, du dürfest nackig in London auf den Straßen rumflitzen. Würdest du es tun mit der Aussage: "Der hat aber gesagt...".
Gast Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Wenn ich das so lese:Ich habe seit ca. 20 Jahren (vielleicht auch länger) keins dabei. Und ich bin ohne eins super klar gekommen, frag mich bitte nicht warum, es hat funktioniert..... Gibt Leute, die rasieren sich mit so 'nem Messer täglich den Kopf. Haste nicht Pitch Black geseh'n?
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Grad deswegen sagte ich ja: "Darauf würde ich nichts geben. Sichere dich lieber bei jemandem ab, der davon Ahnung hat - juristisch".Zumal du sagtest, dass das Leute der BBC waren und keine Polizisten. Wenn ich dir jetzt sage, du dürfest nackig in London auf den Straßen rumflitzen. Würdest du es tun mit der Aussage: "Der hat aber gesagt...". Nicht einfache Leute von BBC sondern Sicherheitsleute. Ja ok werde mal nächsten Dienstag in nem Waffenladen in meiner Stadt nachfragen.... wird Backlock deutsch ausgesprochen?
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Sicherheitsleute - naja, weiß nicht. Würde mich dennoch absichern. Zwar jetzt nicht in nem Waffenladen aber gut..vllt. hilft das ja. Bin da skeptisch. Mal schauen, was bei rum kommt.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 spricht mal Backlock deutsch aus ja ne?
Fluff Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Von back wie backen? Nein. Eher spricht man es so: "Becklock oder Bäcklock" aber nicht wortwörtlich so wie man es schreibt.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 ist das wohl noch aktuell? "Aufgrund einer, meiner Meinung nach sinnlosen, Änderung des Waffengesetzes wird das Führen von Hieb-und Stoßwaffen und Messern mit einhändig feststellbarer Klinge ( Einhandmesser ungeachtet der Klingenlänge ) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12cm verboten. Transportieren, innerhalb eines verschlossenen Behältnisses, darf man besagte Messer natürlich noch. Verstösse dagegen gelten als "Ordnungswidrigkeit" welche mit einem Bußgeld von bis zu 10000€ bestraft werden kann. Klappmesser mit feststellbarere Klinge, die nicht Einhändig zu öffnen sind, dürfen noch ohne Einschränkung geführt werden. Quelle: http://www.selbstschutztech.de/42055/42602.html
007james Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 Hm steiger dich doch nicht so rein ... wenn eine Anzeige/Bußgeld kommt ist es eh schon zu spät ... und wenn nichts kommt kannst du dich umso mehr freuen
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 ich steiger mich da so rein wei davon mein gesamtes Leben abhängt... Sollte eine Verfahren gegen mich laufen ist der Ausbildungsplatz weg! (Finanzamt, Beamter) Habe denen da nur meinen Vor-und Nachnamen hinterlassen. Kriegen die auch so meine Adresse und alles raus?
007james Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 ich steiger mich da so rein wei davon mein gesamtes Leben abhängt... Sollte eine Verfahren gegen mich laufen ist der Ausbildungsplatz weg! (Finanzamt, Beamter) Habe denen da nur meinen Vor-und Nachnamen hinterlassen. Kriegen die auch so meine Adresse und alles raus? Nehmen wir jetzt an, es kommt etwas. Dann ist es schon zu spät. Das einzige was du machen könntest wäre dann ein Anwalt nehmen. Oder eben das Bußgeld bezahlen. Also jetzt kannst du es ja nicht mehr verändern, es ist passiert, sie haben dein Messer weggenommen ... und nicht gleich so negativ denken, am schluss kommt vielleicht eh nichts
dukenukemforever Geschrieben 13. Juli 2011 Geschrieben 13. Juli 2011 ich steiger mich da so rein wei davon mein gesamtes Leben abhängt... Sollte eine Verfahren gegen mich laufen ist der Ausbildungsplatz weg! (Finanzamt, Beamter) Habe denen da nur meinen Vor-und Nachnamen hinterlassen. Kriegen die auch so meine Adresse und alles raus? Naja, sagen wir mal so, wenn du Willi Schmitz heisst, dann wird es schwer werden, den richtigen zu finden. Hast du einen doch selterenen Namen, dann würde es einfacher. Haben die denn deine Personalien überhaupt komplett aufgenommen? Weil deinen Namen auf dieser Tüte.......wenn es was gravierendes wäre, dann hätten sie mit Sicherheit mehr als den Namen auf die Tüte geschrieben.
Kidezo_136 Geschrieben 13. Juli 2011 Autor Geschrieben 13. Juli 2011 Also nochmal der vollständigkeit halber.. ich musste meinen Vor - und Nachnamen notieren auf der Tüte mit dem Messer. Jedoch musste ich KEINEN Personalausweis vorzeigen. War aber mit der Klasse da, d.h. sie könnten meinen Namen vlt durch die Schule rausbekommen oder nicht?
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