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IGNORIERT

Allgemeiner Thread zur PlayStation 4


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Brauchst es nicht raussuchen, da es nicht der Wahrheit entspricht. Im obigen Zitat steht es doch schon ganz deutlich drin (war gleich dass erste was google ausspuckte damit ich meine Aussage mit einer Quelle verstärken kann).

Stimmt... ich brauche immer etwas länger, um solche Texte richtig zu verstehen. Für mich ist das immer nur ein Wortwirrwarr... Ergibt für mich einfach immer keinen wirklich Sinn :rolleyes:

Vor allem, persönliche Einfuhr erlaubt, Postverstand nicht :skep: Erscheint mir genauso logisch wie: "Haschisch rauchen ist erlaubt, der besitzt jedoch nicht" :facepalm:

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@HauDrauf

Jedoch ist die Einfuhr per "Postverstand" verboten. Und wenn ein beschlagnahmtes Spiel gefunden wird, wird dieses ebenfalls beschlagnahmt.

Ist für mich ein Verbot des Besitzes eines solchen Titels.

Ein Besitzverbot ergibt sich weder durch eine Aufnahme auf Liste A oder B noch durch eine Bundesweite Beschlagnahmung. Auch die ist nichts weiter als ein Verkaufsverbot.

Ich hab mal in einem anderen Forum was zu dem Thema geschrieben, gucksduhier:

Ist es im Regelfall nicht. Als allererstes muss das Medium mal released sein, sonst geht sowieso nichts.

Grundsätzlich darf von sich aus die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nichtmal tätig werden. Die BPjM arbeitet nur auf Antrag, bsw. von einer Jugendbehörde. Sollte aber für ein Spiel, zb. Dead Rising 3 ein Antrag vorliegen kann es zu drei Verfahren kommen:

A) Die BPjM hält das Spiel/Film für nicht jugendgefährdend und nimmt deswegen das Spiel/Film auch nicht auf den Index auf.

B) Die BPjM hält das Spiel/Film für jugendgefährdend und nimmt das Spiel/Film auf die Index Liste A auf. Das Spiel/Film darf dann trotzdem noch weiter verkauft werden, allerdings nichtmehr beworben werden, nicht auf dem Postweg versand werden und Jugendlichen nichtmehr zugänglich gemacht werden.

C) Die BPjM hält das Spiel/Film für strafrechtlich bedenklich nach StGB §131 und/oder Abzeichengesetz §86 und nimmt das Spiel/Film Auf Index Liste B auf. Damit steht das Spiel/Film rechtlich immer noch auf demselben Status wie auf Index Liste A. Bei Medien die auf Liste B aufgenommen werden, wird dann im Regelfall ein Überprüfungsantrag an ein Amtsgericht gestellt.

Der Amtsrichter hat nun folgende Möglichkeiten:

A) Er hält das Spiel/Film für straftrechtlich unbedenklich. Dann muss das Spiel/Film von Index Liste B gelöscht werden und wird runtergestuft auf Index Liste A.

B) Er hält das Spiel für strafrechtlich bedenklich im Sinne von StGB §131(Gewaltverherrlichung) oder eben auch §86 Abzeichengesetz( Hakenkreuz usw.) und ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an.

Die bundesweite Beschlagnahmung klingt aber schärfer als sie eigentlich ist. Sie ist nichts weiter als ein Verkaufs/Verleihverbot auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ein Besitzverbot ergibt sich daraus nicht.

Betroffen von der Aufnahme auf Liste B dürften, was Spiele angeht, weniger als 10% der Kanditaten sein, die für eine Aufnahme auf den Index überhaupt in Frage kommen. Eine Liste B Indizierung ist eher der Ausnahmefall den die Regel.

PS: Liegt für ein Medium eine Freigabe der USK/FSK vor, gilt diese als rechtlich verbindlich und die BPjM darf das Medium nichtmal mehr prüfen. Darum nicht immer gleich auf die USK einschlagen, auch die müssen für die Einhaltung von §131 und §86 Sorge tragen.

PSS: Vielleicht noch ein kleiner Punkt zu §86 Abzeichengesetz

Dieses Gesetz gestattet es Medien, bsw Hakenkreuze zu verwenden, wenn sie der geschichtlichen Aufklärung oder der KUNST dienen. Filme sind als Kunst anerkannt, Spiele leider noch nicht, darum ist die Verwendung von Hakenkreuzen in Spielen auch verboten.

Hoffe ein bisschen gehelft zu haben.

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Mir kommt da gerade ein Gedanke:

Gestattet sind jedoch der Besitz und die persönliche Einfuhr (ins Ausland fahren, Produkt kaufen, zurück nach Deutschland fahren) unter der Voraussetzung, dass keine anderen Gesetzte verletzt werden (beispielsweise kinderpornografische Inhalte), dass Produkt Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder weiterverkauft wird.
Ich habe die neueren Wolfenstein-Teile nicht gespielt (bin ich einfach nicht dran interessiert), aber sind dort nicht Hakenkreuze in der Uncut-Version (in den älteren Teilen sind sie)? Wenn dem so ist, dann dürfte der Besitz hier nicht erlaubt sein. Hakenkreuze sind gesetzlich verboten, somit würden Inhalte des Spieles, gegen das Gesetzt verstoßen. Aber auf der Seite steht, es wäre erlaubt...

:confused:

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Mir kommt da gerade ein Gedanke:

Ich habe die neueren Wolfenstein-Teile nicht gespielt (bin ich einfach nicht dran interessiert), aber sind dort nicht Hakenkreuze in der Uncut-Version (in den älteren Teilen sind sie)? Wenn dem so ist, dann dürfte der Besitz hier nicht erlaubt sein. Hakenkreuze sind gesetzlich verboten, somit würden Inhalte des Spieles, gegen das Gesetzt verstoßen. Aber auf der Seite steht, es wäre erlaubt...

:confused:

will mich da nicht zu weit aus dem fenster lehnen, aber ich glaube in dem neuen teil gibt es sowas grundsätzlich nicht mehr. soll ja anscheinend eh nicht mehr viel mit den alten teilen zu tun haben.

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@HauDrauf

Wenn dem so ist, dann dürfte der Besitz hier nicht erlaubt sein
Du bist ein schwieriger Fall. Der Besitz ist IMMER erlaubt, nur der Verkauf/Verleih/Weitergabe ist untersagt. Ein Besitzverbot bzgl Medien gibt es eigentlich nur bei den 180er § die den Besitz von kinderpornografischen Material unter Strafe stellen. Selbst bei Tierpornografie ist der Besitz erlaubt, aber der Verkauf verboten.
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Besorgt ich euch eigentlich direkt beim Kauf einen weiteren Controller?

Falls ich mein Killzone-Bundle in der kommenden Woche storniere (wenn es bis dahin immer noch kein Release Datum geben sollte) und mich mit der "nackten" Konsole begnüge, werde ich mir mal im Elektronik-Geschäft den roten Controller ansehen.

Der sieht auf den Bildern bei Amazon eigentlich auch ganz schick aus. Der Blaue sieht auch nicht schlecht aus.

Welchen werdet bzw. würdet ihr euch kaufen? Und werdet ihr vielleicht sogar bei der Ladestation zugreifen?

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Besorgt ich euch eigentlich direkt beim Kauf einen weiteren Controller?

Falls ich mein Killzone-Bundle in der kommenden Woche storniere (wenn es bis dahin immer noch kein Release Datum geben sollte) und mich mit der "nackten" Konsole begnüge, werde ich mir mal im Elektronik-Geschäft den roten Controller ansehen.

Der sieht auf den Bildern eigentlich auch ganz schick aus. Der Blaue sieht auch nicht schlecht aus.

Welchen werdet bzw. würdet ihr euch kaufen? :)

Zweiter Controller ist bei mir Pflicht, allein schon wegen meiner Kinder. Denke mal dass LEGO sicher weiterhin Splitscreen-Spiele herausbringen wird, ebenso wegen FIFA um mich mit dem Sohnemann zu testen.

Deswegen hab ich noch keine PS4 bestellt, ich wart da einfach auf ein für mich perfektes Bundle.

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Es gibt doch auch noch bestimmt viele Leute die mit ihrer 60GB first day PS3 zufrieden sind. Wenn die 0,4% Defektrate stimmen, dann ist das doch eine sehr gute Nachricht wie ich finde. Mich hält das jedenfalls nicht vom Kauf ab, es gibt ja immer noch ne Garantie :)

Ich z.B. habe die ps3 seit release und keine Probleme damit. Erst vor kurzem ne größere Festplatte eingebaut wegen ps plus aber das hat grad mal 25 Euro gekostet.

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@HauDrauf

Du bist ein schwieriger Fall. Der Besitz ist IMMER erlaubt, nur der Verkauf/Verleih/Weitergabe ist untersagt. Ein Besitzverbot bzgl Medien gibt es eigentlich nur bei den 180er § die den Besitz von kinderpornografischen Material unter Strafe stellen. Selbst bei Tierpornografie ist der Besitz erlaubt, aber der Verkauf verboten.

Hakenkreuze sind verfassungswidrig und verboten. Somit ein Verstoß gegen das Gesetz. Und in den hier zitierten Texten steht, dass der Besitz nur erlaubt ist, wenn es nicht gegen irgendwelche Gesetzte verstößt.

Auch in Deinem Text steht, das Hakenkreuze in Spielen verboten sind.

@

PSS: Vielleicht noch ein kleiner Punkt zu §86 Abzeichengesetz

Dieses Gesetz gestattet es Medien, bsw Hakenkreuze zu verwenden, wenn sie der geschichtlichen Aufklärung oder der KUNST dienen. Filme sind als Kunst anerkannt, Spiele leider noch nicht, darum ist die Verwendung von Hakenkreuzen in Spielen auch verboten.

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Lapidar, aber erwähnenswert:

Aktuellen Erfahrungsberichten zufolge gibt es bei der PlayStation 4-Kamera das Problem, dass das Gerät immer mithört, was auch zu ungewollten In-Game-Chats führt.

So berichten beispielsweise “FIFA 14″-Spieler, dass der Sprach-Chat beim Online-Spielen automatisch aktiviert ist, wenn die PS4-Kamera angeschlossen ist. Im Spiel macht sich das durch ein kleines eingeblendes Lautsprecher-Icon und die womöglich ungewollte Unterhaltung mit dem anderen Spieler bemerkbar. Auch Spieler von “Need for Speed: Rivals” berichten von ähnlichen Problemen.

Besonders ungünstig ist die Tatsache, dass es offenbar weder in den Spielen noch in den System-Einstellungen der PS4 die Möglichkeit gibt, den Sprach-Chat über die PS4-Kamera zu deaktivieren.

Die Nutzer bieten verschiedene Workarounds an: So besteht natürlich die Möglichkeit, die Kamera einfach nicht anzuschließen. Eine weitere Lösung sieht vor, das mitgelieferte Mono-Headset in den Controller einzustecken und das Mikrofon am Headset auf stumm zu schalten. Die dritte Möglichkeit besteht darin, einen Party-Chat auf der eigenen PS4 zu eröffnen und niemanden einzuladen.

Es ist noch nicht bekannt, ob Sony oder die Spiele-Hersteller die entsprechende Option nachreichen, mit der der Sprach-Chat in den Spielen via PS4-Kamera deaktiviert werden kann.

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Hakenkreuze sind verfassungswidrig und verboten. Somit ein Verstoß gegen das Gesetz. Und in den hier zitierten Texten steht, dass der Besitz nur erlaubt ist, wenn es nicht gegen irgendwelche Gesetzte verstößt.

Auch in Deinem Text steht, das Hakenkreuze in Spielen verboten sind.

Vielleicht war er dicht:D:D

MfG black:) now Free

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