Jump to content
- Werbung nur für Gäste -

Recommended Posts

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb xMarkus1981x:

Von solchen Fällen hört man doch regelmäßig. Und es geht manchmal sogar soweit das Opfern eingeredet wird sie wären selbst Schuld an ihrer Lage. Dem Reporter der in Geiselhaft ist wird gesagt er hätte ja nicht in das Land reisen müssen. Dem Vergewaltigungsopfer wird gesagt es hätte sich anders anziehen müssen. Dem Grabschopfer wird gesagt es hätte ne Armlänge Abstand halten müssen. Einem Einbruchsopfer wird gesagt es hätte sich besser schützen müssen... 

 

Ich habe noch nie einen Richter gehört der so argumentiert und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leute die dir psychologisch helfen nicht Dinge sagen wie: "Dat Kleid war aber ziemlich kurz ne."...^^

Bearbeitet von Gast
- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Es ging um die Gesellschaft und nicht um einzelne Richter. Und ich bin mir ziemlich sicher das diese Denkweise stark in unserer Gesellschaft verankert ist. Der Spruch mit der Armlänge Abstand kam sogar aus der Politik. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb xMarkus1981x:

Es ging um die Gesellschaft und nicht um einzelne Richter. Und ich bin mir ziemlich sicher das diese Denkweise stark in unserer Gesellschaft verankert ist. Der Spruch mit der Armlänge Abstand kam sogar aus der Politik. 

 

Dummen Menschen kann man eben auch nicht das reden verbieten. Es gibt auch genügend Leute die denken, dass der Islam eine hasspredigende Relgion ist oder Leute die an Reptoloiden glauben. Was soll der Staat denn deiner Meinung nach dann tun?

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb xMarkus1981x:

Der Spruch mit der Armlänge Abstand kam sogar aus der Politik. 

Aus der Politik von einer Einzelperson, die danach deswegen (richtigerweise) lange und stark kritisiert wurde.

Niemand sonst hat diese dämliche Aussage unterstützt.

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Ich muss bei dieser Diskussion den Faces recht geben.

Ein Gerichtsverfahren ist ja vor allem auch wichtig um ein angemessenes Strafmaß zu finden. Man darf jemanden der im Affekt gehandelt hat und seine Tat aufs äußerste bereut nicht genauso bestrafen wie einen, der alles genau plante und noch stolz darauf ist.

 

Es gibt einfach sehr viele Aspekte die vor einer gerechten Urteilsverkündung zu klären sind und dafür ist nun einmal ein Verfahren nötig egal um was für eine Tat es geht.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Ullah:

 

Dummen Menschen kann man eben auch nicht das reden verbieten. Es gibt auch genügend Leute die denken, dass der Islam eine hasspredigende Relgion ist oder Leute die an Reptoloiden glauben. Was soll der Staat denn deiner Meinung nach dann tun?

 

 

Die von dir angesprochenen Richter könnten zum Beispiel bestehende Gesetze in entsprechenden Fällen auch anwenden und nicht weichgekocht urteilen. Positives Beispiel war ja letztens die Verurteilung der Raser zu Mord in Brandenburg. 

In den Medien könnte aufgehört werden entsprechende Täter zu mystifizieren. Darauf könnte die Politik Einfluss nehmen.

Geschrieben

Ebenso verhält es sich bei der Resozialisierung. Man darf nicht einfach sagen, dass alle Mörder nach 5-10 Jahren raus kommen können, aber ebenso darf man auch niemandem von vornherein die Chance auf Resozialisierung verweigern.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb xMarkus1981x:

Die von dir angesprochenen Richter könnten zum Beispiel bestehende Gesetze in entsprechenden Fällen auch anwenden und nicht weichgekocht urteilen. Positives Beispiel war ja letztens die Verurteilung der Raser zu Mord in Brandenburg. 

In den Medien könnte aufgehört werden entsprechende Täter zu mystifizieren. Darauf könnte die Politik Einfluss nehmen.

 

Die Medien werden so oder so erzählen was sie wollen, es gibt keine Zensur bei uns. Das einzige was man machen kann ist seine Meinung dazu abzugeben.

Ich verstehe gerade nicht was du mit entsprechenden Gesetzen meinst? Bzw. welche Situation meinst du?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Ullah:

 

Die Medien werden so oder so erzählen was sie wollen, es gibt keine Zensur bei uns. Das einzige was man machen kann ist seine Meinung dazu abzugeben.

Ich verstehe gerade nicht was du mit entsprechenden Gesetzen meinst? Bzw. welche Situation meinst du?

Ivh meine die Auslegung der Gesetze. Beim finden des Strafmaßes währen teilweise höhere Strafen möglich. Da wird immer zu sehr auf den guten Willen des Täters gesetzt. 

Ich denke schon das eine Einflussnahme der Politik auf die Medien stattfindet. Ist ja keine Zensur im herkömmlichen Sinne. 

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb xMarkus1981x:

Ivh meine die Auslegung der Gesetze. Beim finden des Strafmaßes währen teilweise höhere Strafen möglich. Da wird immer zu sehr auf den guten Willen des Täters gesetzt. 

Ich denke schon das eine Einflussnahme der Politik auf die Medien stattfindet. Ist ja keine Zensur im herkömmlichen Sinne. 

 

Ah okay, ja das hängt natürlich auch von dem Richter, Staatsanwalt und Verteidiger ab. Bei Mord gibt es aber keine großartigen Auslegungssachen, wer jemanden tötet und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht bekommt lebenslänglich. Es geht ja nur darum, dass derjenige ein faires Verfahren bekommt. Das ein Breivik für immer verschlossen gehört weiß ich, der wird auch nie resozialsiert werden, aber bei anderen nicht so krassen Fällen muss man es trotzdem versuchen.

 

Guus hat das auch schon perfekt zusammengefasst, worauf es ankommt:

vor 11 Stunden schrieb Guusfraba:

 

weil er in einer geschlossenen psychatrischen anstalt vllt. besser und sicherer aufgehoben wäre?

und dazu muss man feststellen, ob er es bewusst, in voller kontrolle und mit bestimmten motiven gemacht hat(soetwas wird nicht als "krankheit" klassifiziert") oder

ob er durch wahn, schizophrenie oder andere psychische erkrankungen, die die kognitive kontrolle rauben, einfach "durchgeknallt" ist.

ich stimme dir vollkommen zu, dass so jemand auf jeden fall weggesperrt gehört.

das wie, warum und wohin ist halt trotzdem wichtig.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb xMarkus1981x:

Positives Beispiel war ja letztens die Verurteilung der Raser zu Mord in Brandenburg. 


Falls du die "Kudamm-Raser" meinst, sehe ich das völlig anders.
Die Strafe ist in diesem Fall viel zu hart und soll nur dazu dienen, ein Exempel zu statuieren (was in dem Fall aber leider nur nichts bringen wird).

Sind die beiden Raser komplette Vollidioten, die wahrscheinlich die Weitsicht eines 15-16-Jährigen haben? Ja.
Aber sind sie Mörder die sich an dem Tag in die Autos gesetzt haben und sich dachten "Lass uns heute möglichst auf brutale Weise jemanden umbringen!" Sicher nicht.

Was die beiden da angerichtet haben war definitiv dumm, überheblich und extrem fahrlässig, aber es war mMn sicherlich kein Mord sondern eine Tötung. Und zwar eine grob fahrlässige und keine vorsätzliche.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Light-kun:


Falls du die "Kudamm-Raser" meinst, sehe ich das völlig anders.
Die Strafe ist in diesem Fall viel zu hart und soll nur dazu dienen, ein Exempel zu statuieren (was in dem Fall aber leider nur nichts bringen wird).

Sind die beiden Raser komplette Vollidioten, die wahrscheinlich die Weitsicht eines 15-16-Jährigen haben? Ja.
Aber sind sie Mörder die sich an dem Tag in die Autos gesetzt haben und sich dachten "Lass uns heute möglichst auf brutale Weise jemanden umbringen!" Sicher nicht.

Was die beiden da angerichtet haben war definitiv dumm, überheblich und extrem fahrlässig, aber es war mMn sicherlich kein Mord sondern eine Tötung. Und zwar eine grob fahrlässige und keine vorsätzliche.

 

Du kannst nicht mit einer Schrotflinte in eine Menschenmenge schießen und sagen sorry ich wollte eigentlich niemanden töten. Vorsatz gibt es auch in verschiedenen Formen und eben auch als dolus eventualis, also dem bedingten Vorsatz. Man nimmt die Konsrquenzen billigend in Kauf. Sorry aber wer so viele Ampeln überfahrt und bei der unübersichtlichen Stelle nicht bremst muss mit den Konsequenzen leben.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Ullah:

 

Du kannst nicht mit einer Schrotflinte in eine Menschenmenge schießen und sagen sorry ich wollte eigentlich niemanden töten. Vorsatz gibt es auch in verschiedenen Formen und eben auch als dolus eventualis, also dem bedingten Vorsatz. Man nimmt die Konsrquenzen billigend in Kauf. Sorry aber wer so viele Ampeln überfahrt und bei der unübersichtlichen Stelle nicht bremst muss mit den Konsequenzen leben.


Der Unterschied zwischen Schrotflinte und Auto ist aber, dass man das Auto noch kontrollieren/beeinflussen kann sobald man losfährt, die abgeschossenen Schrotkugeln aber nicht.
Wenn die Typen der Meinung waren, dass sie allen Gefahren rechtzeitig ausweichen können (was bei dieser Geschwindigkeit zwar sehr unwahrscheinliich aber nicht unmöglich ist), dann ist es mMn noch immer nicht vorsätzlich.

Nehmen wir mal an die beiden hätten kein Rennen gefahren, sondern hätten sich betrunken ans Steuer gesetzt und den Unfall verursacht. Wäre das nicht auch "nur" fahrlässige Tötung?
Wo ist denn der Unterschied wenn in beiden Fällen Überheblichkeit zum Unfall führt?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Light-kun:


Der Unterschied zwischen Schrotflinte und Auto ist aber, dass man das Auto noch kontrollieren/beeinflussen kann sobald man losfährt, die abgeschossenen Schrotkugeln aber nicht.
Wenn die Typen der Meinung waren, dass sie allen Gefahren rechtzeitig ausweichen können (was bei dieser Geschwindigkeit zwar sehr unwahrscheinliich aber nicht unmöglich ist), dann ist es mMn noch immer nicht vorsätzlich.

Nehmen wir mal an die beiden hätten kein Rennen gefahren, sondern hätten sich betrunken ans Steuer gesetzt und den Unfall verursacht. Wäre das nicht auch "nur" fahrlässige Tötung?
Wo ist denn der Unterschied wenn in beiden Fällen Überheblichkeit zum Unfall führt?

 

Man kann nicht in die Köpfe der beiden reinschauen deshalb muss man die obj. Faktenlage beurteilen. Rein obj. kann man nicht davon ausgehen bei so einer Geschwindigkeit niemanden zu erwischen. Da werden die Grenzen der Fahrlässigkeit überschritten.

 

Man müsste eher noch den Paragraphen 315c anpassen, damit sowas auch noch abgedeckt wird. Ich kann aber die Einordnung des Gerichts nachvollziehen. Die Männer haben ihren eigenen Tod und den eines anderen Menschens in Kauf genommen.

- Werbung nur für Gäste -

Geschrieben

Sry bin gerade unterwegs, dass mit dem Alkohol ist stark sachverhaltsabhängig. Wer sich für eine Tat "Mut" antrinkt handelt auch mit bedingtem Vorsatz. Die Beurteilung hängt dann vom Richter ab.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Ullah:

Rein obj. kann man nicht davon ausgehen bei so einer Geschwindigkeit niemanden zu erwischen. Da werden die Grenzen der Fahrlässigkeit überschritten.


Geht das dann aber schon soweit, dass es für Mord reicht? Wäre dann nicht zumindestens vorsätzliche Tötung angebrachter?

Das mit dem "Mut" antrinken hatte ich schon einmal irgendwo gehört, aber was ist wenn man vor dem Trinken sowas sagt wie: "Egal ob ich betrunken bin oder nicht ich fahre heute mit dem Auto nachhause" und dann betrunken einen Unfall mit Todesfolge baut. Dann würde man doch trotzem nur der fahrlässigen Tötung angeklagt oder nicht?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Light-kun:


Geht das dann aber schon soweit, dass es für Mord reicht? Wäre dann nicht zumindestens vorsätzliche Tötung angebrachter?

Das mit dem "Mut" antrinken hatte ich schon einmal irgendwo gehört, aber was ist wenn man vor dem Trinken sowas sagt wie: "Egal ob ich betrunken bin oder nicht ich fahre heute mit dem Auto nachhause" und dann betrunken einen Unfall mit Todesfolge baut. Dann würde man doch trotzem nur der fahrlässigen Tötung angeklagt oder nicht?

 

Um wegen Mordes verurteilt zu werden muss man entweder tatbezogene oder täterbezogene Merkmale erfüllen. In dem Fall hat das Gericht das Merkmal eines gemeingefährliches Mittels angenommen. Ein Wagen der mit 170 km/h unterwegs ist, ist genau so ein gemeingefährliches Mittel.

 

Es kommt drauf an, im Prinzip ist es demjenigen dann scheiß egal ob er einen Unfall baut und somit nimmt er es billigend in Kauf. Man weiß ja was für Folgen entstehen können.

Der Grad zwischen grober Fahrlässigkeit ist, wie du merkst , sehr schmal. In dem Moment wo er sich dazu entschließt zu trinken wird der Vorsatz quasi vorgezogen.

 

 

Bearbeitet von Gast
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...