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Geschrieben
die rechtssprechung soll mal einer verstehen:skep:.

Also nicht das es falsch verstanden wird wenn eine bewusstlose Person missbraucht wird ist es natürlich strafbar. Wenn die andere Person auch noch stirbt ist es sowohl heimtückisch als auch zur Befriedigung des Geschlechttriebes --> Mord

Geschrieben
Also nicht das es falsch verstanden wird wenn eine bewusstlose Person missbraucht wird ist es natürlich strafbar. Wenn die andere Person auch noch stirbt ist es sowohl heimtückisch als auch zur Befriedigung des Geschlechttriebes --> Mord

bei wikipedia steht jetzt aber das:

Wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB), durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB), zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.

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Geschrieben
bei wikipedia steht jetzt aber das:

Wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB), durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB), zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.

Ich habe mich da etwas falsch/unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass das bewusstlose Ausnutzen einer Person keine klassische Vergewaltigung ist, sondern ein Sonderfall davon. Grundsätzlich muss bei einer Vergewaltigung der Wille sich zu verteidigen gebrochen werden.

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Geschrieben
Der hat zum Beispiel den Beat zu "Chabos wissen wer der Babo ist" gemacht :D

Sauber! :emot-slick: Hast du Spotify?

Oha :redface: Ist aber nicht meine Musik :biggrin5:

Klaro, hab die ganze Diskographie in einem durchgehört :cool2:

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Geschrieben
Du verweichlichst deine Katzen! Wie sollen sie denn überleben, wenn du nicht mehr da bist!? :skep:

Warum verweichlichen? Die sind doch ständig draußen und bringen fast jeden Tag Mäuse oder Vögel her... :emot-raise:

Geschrieben
Warum verweichlichen? Die sind doch ständig draußen und bringen fast jeden Tag Mäuse oder Vögel her... :emot-raise:

Meine Katze bringt regelmäßig Menschen mit. :emot-raise:

Am Samstag ist wieder n Festzelt in Voralberg. :emot-pervert:

Gast
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