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Geschrieben

geh zur polzei und mach ne anzeige wegen vergewaltigung.

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Geschrieben
Einverstanden!

okay, ich hab meinen part ereldigt. jetzt bist du dran :cool2:

Geschrieben
:xd::'> :xD: :xd::'> :xD: :xd::'> :xD:

Ich lerne gerade "Wasserbau" :dozey:

Klingt cool, ists aber gar nicht so.

wasser ist doch flüssig, was soll man denn daraus bauen:emot-raise:

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wasser ist doch flüssig, was soll man denn daraus bauen:emot-raise:

Eigentlich gehts da um Bauwerke im Wasser, wie Talsperren, Kraftwerke undso.

Da deine Frage aber sarkastisch war, weiß ich gar nicht, wieso ich das so genau erkläre. :redface:

Geschrieben (bearbeitet)
Eigentlich gehts da um Bauwerke im Wasser, wie Talsperren, Kraftwerke undso.

Da deine Frage aber sarkastisch war, weiß ich gar nicht, wieso ich das so genau erkläre. :redface:

chapeau, herr flap

prokrastinieren kann ich xD.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
geh zur polzei und mach ne anzeige wegen vergewaltigung.

Es ist keine Vergewaltigung wenn man sich nicht aktiv wehrt. Vorallem wenn man erst einverstanden ist. Zumindest bis der Paragraph umgeändert wird^^

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Es ist keine Vergewaltigung wenn man sich nicht aktiv wehrt. Vorallem wenn man erst einverstanden ist. Zumindest bis der Paragraph umgeändert wird^^

hä? das heisst, wenn man sich an jemandem bewusstlosen vergeht, dann zählt das nicht als vergewaltigung:skep:?

Geschrieben

Das fällt nicht unter den Vergewaltigungstatbestand. So wie es momentan ist muss der Täter einen Widerstand mit Gewalt brechen. Nein sagen reicht da nicht.

Geschrieben
hä? das heisst, wenn man sich an jemandem bewusstlosen vergeht, dann zählt das nicht als vergewaltigung:skep:?
Von so einem Fall habe ich gerade letzten erst gehört. Da hat einer ein bewusstloses Mädchen zum Oralsex "gezwungen" bzw. es einfach gemacht und vor Gericht wurde er dann freigesprochen mit der Begründung sie hätte sich ja nicht gewehrt :skep: (only in 'merica :out:)
Geschrieben
Das fällt nicht unter den Vergewaltigungstatbestand. So wie es momentan ist muss der Täter einen Widerstand mit Gewalt brechen. Nein sagen reicht da nicht.

die rechtssprechung soll mal einer verstehen:skep:.

Gast
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