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IGNORIERT

Mugshot, Smugshot Bildersammlung


Mathew595

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Geschrieben

Vorweg ich poste noch keine shots wenn es nicht erlaubt ist.

Ich hät mir gedacht dass wir hier ein paar screenshots zu gesicht bekommen, evtl auch mit einer kleinen umschreibung wie es dazu kam.

Man kann ja die mug/smugshots auf die PS3 ziehen und von dort unter bilder das ganze auf den usb stick.

Würd mich mal interessieren wies bei euch ausschaut

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Geschrieben

Von jemandem aus dem Forum machen lassen, bzw eine Cam kaufen.

Aber das gehoert in einen anderen Thread.

Topic:

Das mit den Bildern posten, ich weiss nicht ob das ohne Einverstaendnis

der einzelnen User ueberhaupt erlaubt ist,

ich weiss nicht ob irgendwo was steht das es nur

zur privaten "zur Schaustellung" gedacht ist.

Ich wuerde zB nicht wollen das mich jemand hier

zeigt als ich grad irgendwie unguenstig fotografiert wurde.

Geschrieben

Eben ich weis nicht wie das rechtlich aussieht. Man könnte meinen, wenn sich jemand mit einer Cam auf der PS3 durch einen Mugshot fotografieren lässt gibt er sein Einverständnis. Aber das Bild dann ins Inet zu stellen. Ich würds lassen.

Geschrieben

§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen -

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Abs. 3 könnte greifen...

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Geschrieben

Wer die Cam anlässt ist selber Schuld und weiß auch, dass es Mugshots gibt. Da würde auch kein Richter der Anklage zustimmen. ;)

Oje.. ich hoffe bloß, dass birrer nicht die Bilder von mir postet :D

Geschrieben

Falsch Indi ;) Durch die Eye-Toy Cam willigst du ein, dass während dem Spiel Screenshots von dir gezogen werden. Aber nicht, dass du diese anschließend auf einem Internetportal zu Schau stellst.

Wie sich das strafrechtlich verhält weiß ich nicht (Analogieverbot ;)).

Bilder von dir? Her damit birrer :D

Geschrieben

:skep:Joa! Also wenn könnte im strafrechtlichen der § 201a StGB in Betracht kommen... Was anderes würd mir nicht einfallen...

Obs aber tatsächlich so is, weiß ich nicht!

Wie siehts denn mit Urheberrecht aus???:skep:

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