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IGNORIERT

GEZ-Gebühren für eine Playstation 3?


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Mir kann keiner erzählen, dass er keinen Fernseher oder Radio zu Hause oder im Auto hat...

Und wenn eure Eltern, Lebensgefährten, Ehegatten, Mitbewohner, etc. bereits an die GEZ zahlen, müsst ihr das eh nicht mehr tun, da nur 1 TV und ein Radio per Haushalt bezahlt werden müssen.

Es spielt keine Rolle ob man mehrere Glotzen stehen hat.

Und eine PS3 kostet auch nichts extra, wenn man sowieso schon bezahlt.

Über Sinn oder Unsinn der Rundfunkgebühren kann man sich streiten, aber Fakt ist, dass es getzlich vorgeschrieben ist und dann kann man eh nichts dagegen machen und es macht keinen Sinn darüber zu diskutieren. Und wehren kann man sich dagegen erst Recht nicht...

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@Amazing-Sniderman

Solange der Staat sich weigert, mit einer deutlichen Anhebung des Spitzensteuersatzes (60% wären gut) für Gerechtigkeit zu sorgen, werde ich mich strikt weigern, für irgendetwas zu bezahlen. Damit würde der Fiskus erheblich mehr Geld machen, als mit GEZ-Gebühren.

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Mir kann keiner erzählen, dass er keinen Fernseher oder Radio zu Hause oder im Auto hat...

Wieso kann dir das keiner erzählen? Zwei haben es hier mindestens gemacht. Denkst du wirklich es ist schwer ohne diesen Dreck zu leben? Meinst du unsere Medienlandschaft ist so beeindruckend, dass sie sich jeder antun will?

Und eine PS3 kostet auch nichts extra, wenn man sowieso schon bezahlt.

Schon klar. Deshalb hab ich die Frage gestellt, ob die PS3 alleine ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät ist.

Über Sinn oder Unsinn der Rundfunkgebühren kann man sich streiten, aber Fakt ist, dass es getzlich vorgeschrieben ist und dann kann man eh nichts dagegen machen und es macht keinen Sinn darüber zu diskutieren. Und wehren kann man sich dagegen erst Recht nicht...

Genau, Gesetze sind gottgegeben und man kann nichts dagegen machen. Oder war das doch irgendwie anders?

In welcher Diktatur bist du den aufgewachsen?

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Und wenn eure Eltern, Lebensgefährten, Ehegatten, Mitbewohner, etc. bereits an die GEZ zahlen, müsst ihr das eh nicht mehr tun, da nur 1 TV und ein Radio per Haushalt bezahlt werden müssen.

Es spielt keine Rolle ob man mehrere Glotzen stehen hat.

das ist quatsch was du da schreibst. bei ehegatten oder partnern mag das wohl richtig sein.

aber in ner wg zb muß JEDER gez bezahlen.

auch wenn du kinder hast, die eigenes geld verdienen müssen diese gez bezahlen.

also von wegen, pro haushalt einmal ist nicht !

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also von wegen, pro haushalt einmal ist nicht !

Pro Haushalt soll ja 2013 kommen. Dann kann man zur Abwechslung darum kämpfen, was denn überhaupt ein (eigener) Haushalt ist.

Da wird noch genügend Ärger kommen. Die Wunschvorstellung die GEZ ist dann nicht mehr nötig ist Quatsch - es muss ja weiterhin ein Überwachungsapparat bestehen, der die Überprüfung dieser Haushalte durchführt. Also wird es allerhöchstens einen Namenswechsel der GEZ geben.

Die neue Regelung ab 2013 wurde nur wegen der zurzeit bestehenden Beweispflicht der GEZ eingeführt. Ab 2013 müssen die nicht mehr beweisen, dass du ein Rundfunkempfangsgerät besitzt - du musst auf jeden Fall zahlen.

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So, mein Urteil vom Verwaltungsgericht ist eingetrudelt. Da war der Richter mal richtig schnell.

Die Rundfunkgebühren für einen Fernseher und Radio sind vom Tisch. Der Richter vertritt aber die Meinung, dass es sich bei der Playstation 3 um ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät handelt. Somit war meine Klage nur teilweise begründet, obwohl der NDR ohne Klage nie von seiner Behauptung abgewichen wäre.

Jetzt frag ich mich wirklich ob ich es mir antue einen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Hat schon irgendwer mal mit der PS3 einen Radiostream der Öffentlich-Rechtlichen über den Internet Browser gehört? Geht das überhaupt? Hab jetzt keine Ahnung und werde es wohl jetzt mal wirklich probieren müssen. Wenn es nicht geht, ist es ganz klar, dass die PS3 kein neuartiges Rundfunkempfangsgerät ist.

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Ich denke, das die PS3 GEZ-Pflichtig ist. Sie ist Internetfähig und das reicht. Und auch wenn Du sie nur zum spielen nutzt, dann spielt das keine Rolle. Wenn sie dem Grunde nach die Möglichkeit bietet, dann musst Du GEZ bezahlen. Natürlich nur sofern Du nicht schon die GEZ-Gebühr für andere Geräte (Fernseher und Radio) bezahlst. Musst ja nicht pro Gerät bezahlen. Wenn Du bisher kein GEZ angemeldet hattest, dann wirst Du wahrscheinlich zahlen müssen.

Am besten keinen GEZ Vertreter ins Haus lassen. Dazu ist man nicht verpflichtet. Bei Dir ist es aber schon zu spät. Dass die GEZ Regelung vom Gesetz gestütz ist, ist etwas dass ich niemals nachvollziehen werde. Dadurch werden Leute zur Kasse gezwungen, die vielleicht etwas gar nicht nutzen, sonder evtl. die Möglichkeit dazu hätten. Ich muss ja auch keinen Unterhalt zahlen, nur weil ich das passende Gerät zur Erfüllung einer Unterhaltspflicht habe. :biggrin5: Mörder bin ich auch nicht, obwohl ich in der Küche viele Messer habe. Aber die GEZ muss ich zahlen, auch wenn ich es nicht nutze. Keine Ahnung, was sich der Gesetzgeber dabei einfallen lies.

DVBT Empfänger oder eine Antenne zum Radioempfang hat die PS3 nicht. Da geht es nur um die Internetfähigkeit. Über wessen Namen ist bei Dir das Internet angemeldet? Wenn über Deinen Namen, dann wirst Du wahrscheinlich wenig Chancen haben. Läuft das Internet über jemanden anderen (Vater, Mutter, Freundin...), dann würde ich vorm Gericht argumentieren, dass die PS3 eine Spielekonsole ist. Sie bietet zwar vermutlich auch auch eine beschränkte Internetfunktion, jedoch verfügst Du über gar kein Internetanschluß.

Die GEZ erhebt die Gebühr für Internet PCs:

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html

Kein Internet = Kein Internet PC (bzw. analog keine Internet PS3).

Ich würde es auf diese Schiene versuchen. Ob Du beim Gericht gewinnst oder nicht ist Glücksache. Beim Gericht gewinnt nicht der der Recht hat, sondern der, der am besten Argumentiert. Kannst die Argumentatin noch versuchen zu verstärken, dass die Spielekonsole (nie PS3 erwähnen, immer Spielekonsole betonen, hört sich nach reinem Spielgerät an) auch bewusst nur an einem Monitor und nicht an einem Fernseher angeschlossen wurde, mit welchem auch keinerlei Fernsehempfang möglich ist. Das zeigt dann vielleicht noch mehr, dass es Dir ausschließlich ums zocken geht.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

Solltest Du das Verfahren verlieren und Deine PS3 plötzlich YLOD erleiden, dann kannst Du natürlich wieder für die Zukunft GEZ abmelden.

EDIT:

Meine lange Antwor hat sich gerade mit Deiner Urteilsverkündung überschnitten.

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Mal ernsthaft - hat es schon jemand geschafft Radio über den Internet Browser der PS3 zu hören? Ich scheitere immer wieder.

Was ist das eigentlich für ein merkwürdiger Browser. Wo ist der den kastriert worden? Youtube geht, aber oft taucht auf Seiten die Meldung auf, dass Flash aktualisiert werden muss.

Man man man, wenn ich als Halbexperte schon nicht genau rausfinden kann, ob dieses blöde Ding als neuartiges Rundfunkempfangsgerät genutzt werden kann, warum meint dann ein Richter aus der Luft heraus genau das behaupten zu dürfen.

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