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Geschrieben

Ich finde Nailgun gut.

Zumindest die Art, wie er zu sein scheint.

Kenne ihn zwar nicht persönlich, doch wie er die Dinge angeht- das sagt mir zu.

Offen, direkt, ehrlich.

Wem das zu viel oder direkt ist, der kann ihm das ja sagen.

Und wenn er auf seine Fragen anlassbezogene Antworten bekommt, dann wird diese Person seine Frage vermutlich nicht so schlimm aufgenommen haben.

Geschrieben
Zum Thema Gleichberechtigung:

Man darf sich im Rahmen der Notwehr gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigen, jedoch muss die Notstandshandlung:

a) gegen den Angreifer gerichtet sein

b) die Notwehrhandlung muss sich dazu eignen den "Angriff abzuwehren"

c) erforderlich sein (man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen

Wenn eine Frau einen Mann einmal Ohrfeigt besteht kein Rechtfertigungsgrund zurückzuschlagen da dies in der Regel außer Verhältnis liegt. Wenn man eine Memme ist kann man die Frau dann aber anzeigen lol

Anders sieht es aus wenn ein Mann eine körperlich unterlegene Frau schlägt oder schlagen will, da darf sich die Frau mit ihren zur Hand stehenden Mitteln wehren. Regenschirm ins Gesicht schlagen oder so.^^

Da hast du den §32 StGB aber schön zerlegt:).

Gilt übrigens auch für Nothilfe.

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Geschrieben

Manchmal habe ich das Gefühl, als würden die hübschen Mädels beim Zahnarzt einem manchmal GANZ unabsichtlich die Brüste gegen den Körper drücken (Arme oder sonstwo).

Passiert natürlich nicht immer, doch aber recht oft.

Es stört mich aber nicht:).

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