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IGNORIERT

PlayStation 5 - Vorbestellungen & Verfügbarkeiten


Bastinho_13

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Habe 3 Vorbestellungen laufen, die angeblich alle pünktlich geliefert werden sollen. 1 mal bei Saturn, 1 mal bei MediaMarkt und 1 Mal zur Abholung bei Gamestop. 

 

Wenn alles glatt läuft nehme ich eine, meine Frau bekommt eine und die 3. Geht an einen meiner Freunde die leer ausgegangen sind. 

 

Bin gespannt wann wieder neue Konsolen bestellbar sind. Drücke jedenfalls allen die bisher keine ergattern konnten die Daumen.

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vor 2 Stunden schrieb BoneCrusheR:

PS5: GameStop mit Liefer-Service für Vorbesteller – Gerüchte über vorgezogenen Launch

Quelle: play3

 

Was sagt ihr zum Gerücht? Ich werde die Tage mal meine vorbestellte PS5 auf Lieferung umstellen... sicher ist sicher.

Also ich war heute bei unserem Gamestop und in der Tat muss ein Abholtermin vereinbart werden. Wer das nicht macht bekommt seine Konsole Ggf. Erst Tage später. Ich kann meine um 10 Uhr am 19.11. Als erster abholen.

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vor 5 Minuten schrieb BornBad:

Find ich irgendwie lustig...

Naja kein Laden darf die Konsole ohne Zustimmung von Sony früher verkaufen da ansonsten Strafzahlungen fällig werden. Sony würde es definitv öffentlich ausschlachten wenn die Konsole früher erscheint. Immerhin hätten sie dann trotz Corona sogar einen weltweit zeitgleichen Release hinbekommen.

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vor 6 Minuten schrieb Plebejer:

Man sollte das nicht so hoch hängen. Ich wiederhole mich da gerne. Zum PS4-Release gab es 120.000 Konsolen in Deutschland, eine Zahl, die lt. Sony weit unterschritten wird. Ich glaube nicht, dass das irgendwo auch nur im Ansatz zu einem Chaos führen wird, auch nicht unter Corona-Bedingungen. Wir ja schließlich kein iPhone verkauft, sondern lediglich ein Spielzeug in geringen Mengen.

Du kannst nen iPhone für 1500 Euro nicht mit ner konsole für 500 Euro vergleichen. Ich prophezeite bereits jetzt das am 19.11 zig Leute zu den Läden rennen werden um zu schauen ob vielleicht doch eine zum freien Verkauf im Laden steht. Die kommen zu den ganzen Vorbestellern hinzu. 

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vor 23 Stunden schrieb mitstreiter:

Rechtlich dürfen sie das halt nicht, sofern du schon bezahlt hast. Wenn Sie dann stornieren, kannst du schön zum Anwalt. Ob sich das lohnt ist die andere Frage. Gleichen gilt auch, wenn du 5 Konsolen bestellt und sofort gezahlt hast. 
 

Da gibts auf YouTube nen nette Video zu. Ob das nun fair ist mit den 5 Konsolen sei mal dahin gestellt ?.

Leider ein Irrglaube. Das kommt auf den Vertrag ab. In der Regel kommt der  Kaufvertrag erst mit Versand der ware zustande. Würde dir empfehlen mal die AGB zu lesen. Wenn das so geregelt ist (Regelfall) dürfen die das.

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vor 46 Minuten schrieb mitstreiter:

Nääääää

 

 

Guckst du, sehr interessant. Ich hab eh nur eine bestellt, aber direkt bezahlt, daher will ich die auch haben ^^.

Ich bin Anwalt und ich sage dir es kommt auf die AGB an wann der vertrag zustande gekommen ist. Leider gibt es immer ein paar helden der Arbeit die halbwahrheiten im Netz verbreiten. Damit meine ich nicht dich sondern den "kollegen" im Video.

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vor 1 Stunde schrieb Plebejer:

Entschuldige, aber woher nimmst du das Wissen? Beispiel: In meiner AGB steht drin, dass du bei mir eine PS5 bestellen und bezahlen darfst, aber du bekommst keine, weil ich das Geld selbst brauche.

Wie ein Vertrag in Deutschland zustande kommt ist einzig und allein im BGB geregelt. Von §434 - §479 (meine ich mich zu erinnern) und sonst nirgendwo rechtlich bindend. In einer AGB steht manchmal so viel und noch mehr und kann niemals geltendes Recht aushebeln.

Ich denke es würde etwas den Rahmen sprengen aber grob wie folgt: 

 

Ein Vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebog und Annahme. Die Anzeige dass du die ps4 vorbestellen kannst ist kein Angebot sondern eine sogenannte "invitatio Ad offerendum". Ein Angebot zum Angebot. In dem Moment wo du die ps5 vorbestellst machst du dem Verkäufer ein Angebot von ihm eine ps5 zu kaufen. Er muss das Angebot aber noch annehmen damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und du einen Anspruch auf Lieferung der ps5 hast. Entgegen deiner Behauptung kann der Verkäufer in seinen AGB sehr wohl regeln wann ein Angebot durch ihn angenommen wird. Er kann z.b. sagen dass dies durch Überweisung des Kaufpreis geschieht oder eben erst durch Übersendung der Ware oder schriftliche Bestätigung der Annahme des angebots (so machen es fast alle versandhäuser). Wenn das also so in den AGB geregelt wurde dann hast du trotz der Überweisung des Kaufpreis noch keinen Kaufvertrag mit der Gegenseite geschlossen. Dies ist auch logisch da du ansonsten selbst die Annahme eines Vertrages erzwingen könntest indem du nach Abgabe deines Angebots einfach direkt den Kaufpreis überweist. Wenn der Händler die Ware nicht liefert kannst du aber natürlich dein Geld zurückverlangen. Einen Anspruch auf Lieferung hast du aber nicht.

 

Ps: das Wissen nehme ich aus einem 7 Jahre langen Studium. Wie gesagt ich bin Rechtsanwalt.

 

Ps2: AGB sind in 305 BGB legal definiert.

 

Ps3: ich finde es immer gefährlich wenn "Nicht-Juristen" Halbwahrheiten verbreiten. Es gibt einen Grund warum man Rechtswissenschaften studieren muss und über die Hälfte der Leute die Prüfung nicht bestehen.

Bearbeitet von ThaRular
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vor 19 Minuten schrieb Plebejer:

Was habe ich geschrieben, Herr Rechtsanwalt? Verträge und ihre Gültigkeit werden im BGB geregelt und nicht in einer AGB. Ein Verkäufer kann machen was er will, aber das Gesetz ist immer noch die letzte Inztanz, die darüber entscheidet, was Sache ist. Es wäre nämlich zu klären, ob das, das in einer AGB steht überhaupt dem geltenden Recht entspricht. Das kannst du hier und jetzt behaupten? Wohl kaum.

Es ist überflüssig mit Leuten wie dir zu diskutieren, die obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben auch noch einen harten Ton anschlagen. Fakt ist du liegst falsch und ob du entweder nicht in der Lage bist meinen Text zu lesen oder zu verstehen ist mir herzlich egal.

 

Alleine der Satz "Verträge werden im BGB geregelt" zeugt von absoluter Unwissenheit.

 

Und der Satz "Das Gesetz ist immernoch die letzte Instanz, die darüber entscheidet was Sache ist" lässt mich schmunzeln. Offensichtlich ist dir die Gewaltenteilung in Deutschland nicht bekannt. Aber die letzte Instanz sind die deutschen Gerichte und nicht das Gesetz (in dem im übrigen nicht das steht was du von dir gibst)

 

Und ja, ich kann beurteilen ob derartige Regelungen in den AGB wirksam sind oder nicht, da dies mein täglich Brot ist. Natürlich müsste ich die konkreten AGB sehen um das abschließend bestimmen zu können. Generell sind derartige Regelungen jedoch zulässig.

Bearbeitet von ThaRular
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vor 3 Minuten schrieb BoneCrusheR:

Vllt handelt es sich bei euch auch nur um den Zubehör? Und Müller oder wie die heißen, haben einen "Fehler" gemacht kA.

Wäre schon lustig wenn manch einer die Konsole jetzt schon erhält.

 

Das andere dann nachziehen, mag ich aber auch bezweifeln.. Wobei ich mir denken kann, dass man aufgrund von den aktuellen Umständen ein Auge zudrücken würde bei Sony.. Stichwort: Lieferverzögerung wegen Corona usw. (wobei das eher nicht zutreffend ist, da die Lieferdienste weiterhin guten Job leisten - auch während Corona und Lockdowns).

Grundsätzlich dürften die anderen Händler wohl die konsolen herausgeben wenn ein anderer Händler den Releasetermin bricht. 

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