Major_Pajn Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Das eine hat nicht unbedingt viel mit dem anderen zu tun.Wenn man den Herrn Steinbrück schmieren wollte müsste man ihn ja nicht für irgendwelche Vorträge ordern, sondern würde ihm einfach den viel zitierten Aktenkoffer voller Bargeld mit ein paar "Ideen" für seine Legislaturperiode überreichen. Das wäre allerdings ein ziemliches Risiko für alle Beteiligten. Wie soll Herr Steinbrück denn der Steuer erklären wo das Geld herkommt? Und wie soll der Bestecher erklären wo das Geld hin ist? Da lädt man ihn doch einfach zu einem unnötigen Vortrag über die Moral von lampukischen Zwangsarbeitern ein und zahlt statt der üblichen 75.000€ einfach 150.000€. Bestechung läuft niemals per Aktenkoffer ab! Es sei denn, alle Beteiligten sind Vollidioten, die einfach keine Ahnung haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Major_Pajn Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Grundsätzlich ist es richtig, dass Bestechung nicht mit dem Geldkoffer vollzogen wird, aber hier wäre sie nicht mal strafbar. Man könnte es einfach Schenkung nennen. Ich kann auch zu MediaMarkt gehen, ein Spiel stehlen und es dann "ausleihen" nennen. Aber welcher Richter nimmt mir das ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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