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IGNORIERT

Allgemeiner Thread zur PlayStation 4


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Ich würde es begrüssen, wenn die PS4 möglichst bald kommen würde. Wer mal den Unigine Heaven 2.0 Benchmark in Full HD und mit allen DirectX11 Features auf dem PC laufen hat lassen, und das mit der PS3 Grafik vergleicht wird wissen was ich meine. Genauso wie die PS3 eben auch an zu wenig Speicher und niedrigen Datentransferraten krankt. Merkt man schon an den Ladezeiten und Nachladerucklern. BF BC2 zb war innerhalb 3 Sekunden bei mir auf dem PC spielbereit. Könnte mir durchaus vorstellen, das beim Release der PS4 die Zeit für SSD Festplatten in Spielekonsolen reif ist.

So wie ich aber Sony kenne, tippe ich mal ganz stark darauf, das sie die PS4 dazu benutzen werden, den Blue Ray Nachfolger weltweit in den Markt zu drücken. Mit einem Release rechne ich deswegen auch mal nicht vor 2013.

Das grösste Problem beim PS4 Launch wird eh wieder das misserable Spieleangebot sein, gefolgt warscheinlich von einem eher unlustigen Preis der Konsole. Tippe da durchaus auf 700-800€ zum Launch.

Hier übrigens mal ein Link zum Heaven 2.0 Video:

!
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Solange die Technologie noch nicht weitere ist als jetzt, brauchen wir keine PS4. Das ist meine Meinung zu PlayStation4
Die Technologie ist schon Lichtjahre weiter. Unten mal ein paar Fotos und Vergleiche zum aktuellen DirectX11. Das Foto aus Battlefield 3 könnte sogar schon auf DirectX12 basieren, während in der PS3 veraltete DirectX9 Hardware verbaut ist.

Zum Prozessor in der PS3, das ist ein Abfallprodukt aus der Power PC Linie, Zitat Wiki:

Bekannt wurde der Prozessor aber vor allem durch seinen Einsatz in Sonys Spielkonsole PlayStation 3, wo er mit 3,2-GHz-Takt läuft, jedoch nur mit sieben SPEs. So können auch Cell-Chips mit nur sieben funktionierenden SPEs noch verbaut werden, wodurch die Kosten gesenkt werden können
Zu den Datentransferraten der PS3. Da ist beim Einsatz einer SSD Festplatte am PC das 5fache möglich im Vergleich, somit auch 5mal kürzere Ladezeiten, auch und insbesondere was Nachladeruckler betrifft:

https://www.flickr.com/photos/ttrueman/3051697418/

Hier mal ein Vegleich HDD - SSD:

[url=https://www.youtube.com/watch?v=pJMGAdpCLVg]YouTube - Samsung SSD vs HDD[/url]

Und was den Arbeitsspeicher Betrifft, nun, 256MB sind finstere Steinzeit, selbst Billigrechner werden heutzutage mit der 20fachen Menge an Arbeitsspeicher ausgeliefert.

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Du kannst aber nur kaufen was auch angeboten wird

Wer will den Geld verdienen, ich oder die Publisher? :biggrin5: Und glaubst du ernsthaft das es sich ein grosser Publisher leisten kann den halben Konsolensektor links liegen zu lassen, weil er seine Allmachtsphantasien bzgl Gebrauchtspielsperre nicht umgesetzt kriegt?

Spätestens wenn die Umsätze einbrechen werden auch die grossen Publisher anfangen mit dem Schwanz zu wedeln, ausser das Kundenvieh macht jeden Blödsinn mit.

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@HauDrauf

Jedoch ist die Einfuhr per "Postverstand" verboten. Und wenn ein beschlagnahmtes Spiel gefunden wird, wird dieses ebenfalls beschlagnahmt.

Ist für mich ein Verbot des Besitzes eines solchen Titels.

Ein Besitzverbot ergibt sich weder durch eine Aufnahme auf Liste A oder B noch durch eine Bundesweite Beschlagnahmung. Auch die ist nichts weiter als ein Verkaufsverbot.

Ich hab mal in einem anderen Forum was zu dem Thema geschrieben, gucksduhier:

Ist es im Regelfall nicht. Als allererstes muss das Medium mal released sein, sonst geht sowieso nichts.

Grundsätzlich darf von sich aus die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nichtmal tätig werden. Die BPjM arbeitet nur auf Antrag, bsw. von einer Jugendbehörde. Sollte aber für ein Spiel, zb. Dead Rising 3 ein Antrag vorliegen kann es zu drei Verfahren kommen:

A) Die BPjM hält das Spiel/Film für nicht jugendgefährdend und nimmt deswegen das Spiel/Film auch nicht auf den Index auf.

B) Die BPjM hält das Spiel/Film für jugendgefährdend und nimmt das Spiel/Film auf die Index Liste A auf. Das Spiel/Film darf dann trotzdem noch weiter verkauft werden, allerdings nichtmehr beworben werden, nicht auf dem Postweg versand werden und Jugendlichen nichtmehr zugänglich gemacht werden.

C) Die BPjM hält das Spiel/Film für strafrechtlich bedenklich nach StGB §131 und/oder Abzeichengesetz §86 und nimmt das Spiel/Film Auf Index Liste B auf. Damit steht das Spiel/Film rechtlich immer noch auf demselben Status wie auf Index Liste A. Bei Medien die auf Liste B aufgenommen werden, wird dann im Regelfall ein Überprüfungsantrag an ein Amtsgericht gestellt.

Der Amtsrichter hat nun folgende Möglichkeiten:

A) Er hält das Spiel/Film für straftrechtlich unbedenklich. Dann muss das Spiel/Film von Index Liste B gelöscht werden und wird runtergestuft auf Index Liste A.

B) Er hält das Spiel für strafrechtlich bedenklich im Sinne von StGB §131(Gewaltverherrlichung) oder eben auch §86 Abzeichengesetz( Hakenkreuz usw.) und ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an.

Die bundesweite Beschlagnahmung klingt aber schärfer als sie eigentlich ist. Sie ist nichts weiter als ein Verkaufs/Verleihverbot auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ein Besitzverbot ergibt sich daraus nicht.

Betroffen von der Aufnahme auf Liste B dürften, was Spiele angeht, weniger als 10% der Kanditaten sein, die für eine Aufnahme auf den Index überhaupt in Frage kommen. Eine Liste B Indizierung ist eher der Ausnahmefall den die Regel.

PS: Liegt für ein Medium eine Freigabe der USK/FSK vor, gilt diese als rechtlich verbindlich und die BPjM darf das Medium nichtmal mehr prüfen. Darum nicht immer gleich auf die USK einschlagen, auch die müssen für die Einhaltung von §131 und §86 Sorge tragen.

PSS: Vielleicht noch ein kleiner Punkt zu §86 Abzeichengesetz

Dieses Gesetz gestattet es Medien, bsw Hakenkreuze zu verwenden, wenn sie der geschichtlichen Aufklärung oder der KUNST dienen. Filme sind als Kunst anerkannt, Spiele leider noch nicht, darum ist die Verwendung von Hakenkreuzen in Spielen auch verboten.

Hoffe ein bisschen gehelft zu haben.

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@HauDrauf

Wenn dem so ist, dann dürfte der Besitz hier nicht erlaubt sein
Du bist ein schwieriger Fall. Der Besitz ist IMMER erlaubt, nur der Verkauf/Verleih/Weitergabe ist untersagt. Ein Besitzverbot bzgl Medien gibt es eigentlich nur bei den 180er § die den Besitz von kinderpornografischen Material unter Strafe stellen. Selbst bei Tierpornografie ist der Besitz erlaubt, aber der Verkauf verboten.
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@Hunter

Wie kommst du bei der Meldung eigentlich darauf, das Microsoft Marktanteile verliert?

Aktuelle Lage kurz vorm Launch der X1:

USA komplett: SOLD OUT

Amazon.de .uk .com SOLD OUT

Otto.de SOLD OUT bis März

Gameware.at SOLD OUT

Media Markt: Onlinehandel SOLD OUT

Saturn: Onlinehandel SOLD OUT

Die Liste liesse sich beliebig verlängern. Natürlich wird die X1 beim Europa-Launch der PS4 in den Charts abrutschen. Die X1 ist weltweit ausverkauft, es gibt nichts mehr zu verkaufen was dafür sorgen könnte, das die X1 in den Charts oben bleibt.

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@Hauptkanzler

So wie ich das aktuell sehe, dürfte die Ausfallrate der PS4 in etwa auf dem Niveau der PS3 sein. Mit 2-3% Ausfallrate muss man im Consumerbereich immer rechnen. Ausserdem ging heute die Firmware 1.51 live, die wohl auch schon einige Softwarefehler beheben soll.

Wenn dich mein Rat interessiert, und du Interesse an der PS4 hast, dann behalte deine Bestellung bei.

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@Romeo

Die 40% der Launch Xbox 360 kommen schon in etwa hin.

Und ja, mir gehts da ähnlich. Ich steige spieltechnisch auch voll auf die Xbox One um, und hoffe halt das ich nicht zu den 2-3% gehöre, die übermorgen ne Konsole mit ner Macke abbekommen. Aber das wird schon, immer positiv denken. ;)

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Übrigens was Amazon betrifft, die haben mit dem Versand der Xbox One Vorbestellungen erst heute 21.11 um 00.01Uhr begonnen. Ihr solltet auch mal damit rechnen, das der Versand der PS4 erst am 28.11 00.01Uhr losgeht.

Ich denke mal das da Microsoft Druck gemacht hat, und bei Sony wirds nicht anders sein, vonwegen Street Day und so.

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Falls jemand Interesse an einer PS4 hat, ab Samstag sind einige Bundles bei amazon.co.uk wieder lagernd. Ihr braucht dazu nur nen Steckeradapter für 5€. Die Konsole selbst ist dieselbe die auch in Deutschland ausgeliefert wird:

https://www.amazon.co.uk/Sony-PlayStation-Killzone-Shadow-Fall/dp/B00D781RPY/ref=pd_rhf_pe_p_t_1_QCPF

oder

Sony PlayStation 4 and Knack (PS4): Amazon.co.uk: PC & Video Games

oder ab 30 Januar wäre auch die Standard wieder lagernd:

https://www.amazon.co.uk/Sony-PS4-PlayStation-4/dp/B00BE4HOIM/ref=sr_1_1?s=videogames&ie=UTF8&qid=1390307527&sr=1-1&keywords=Sony+PlayStation+4

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@Grinse

Muss man da irgendwas beachten? Hab das noch nie gemacht...
Nur das die Briten andere Stecker haben, das Stromnetz ist dasselbe. Brauchst also nur nen Steckeradapter GB--->D für um die 5€.
Also Kreditkarte hab ich aber wie siehts mit versanddauer aus?
Gibt bei amazon.co.uk die Möglichkeit auf 1 Day Delivery nach Deutschland zu bestellen, kostet so um die 25€ Extra Gebühr, dann hast du sie am nächsten Werktag, wird am selben Tag noch nach Deutschland geflogen und kommt dann mit UPS Express. Ansonsten dauert der Versand aus GB zwischen 5 und 10 Werktage.
Und kann man die dann ganz normal an amazon zurückschicken wenn die fehlerhaft wäre?!
Hatte den Fall noch nicht. Aber Garantie hast du so oder so. Würde in dem Fall bei amazon.de nachfragen ob die das übernehmen, falls nicht, dann eben nach GB zurückschicken. In dem Fall musst du dich halt an den amazon.co.uk Support wenden.

@Schimmelkäse

Fallen bei der Bestellung von Amazon uk noch irgendwelche zusätzlichen Gebühren fürs einführen bzw. bezahlen mit der Kreditkarte (comdirect) an?? Kennt sich da jemand aus?
Amazon.co.uk rechnet noch VAT Gebühren dazu. Das Killzone Bundle kostet dich dann unterm Strich um die 475€ + Expressversand(falls du den willst). Hier in Deutschland würdest du für die Standard+Killzone in etwa dasselbe zahlen. Und der Steckeradapter kostet ja nur lediglich um die 5€, also auch nicht die Welt.
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@whatti

Wird dir am Ende des Bestellvorgangs in Euro angezeigt. ;) Hm, könnte aber hinkommen, inkl Killzone warens 475€ in etwa.

Vergess aber nicht dir den Steckeradapter noch zu besorgen. ;)

PS: Und falls sich jemand fragt was VAT Gebühren sind, nun, im Prinzip Extra-Steuern in Tommyland:

Value Added Tax (VAT) is a tax on consumption levied in the United Kingdom by the national government. It was introduced in 1973 and is the third largest source of government revenue after income tax and National Insurance. It is administered and collected by HM Revenue and Customs.

VAT is levied on most goods and services provided by registered businesses in the UK and some goods and services imported from outside the European Union.[1] There are complex regulations for goods and services imported from within the EU. The default VAT rate is the standard rate, 20% since 4 January 2011. Some goods and services are subject to VAT at a reduced rate of 5% (such as domestic fuel) or 0% (such as most food and children's clothing).[2] Others are exempt from VAT or outside the system altogether.

Under EU law, the standard rate of VAT in any EU state cannot be lower than 15%.[3][4] Each state may have up to two reduced rates of at least 5% for a restricted list of goods and services.[4] The European Council must approve any temporary reduction of VAT in the public interest.[3]

VAT is an indirect tax because the tax is paid to the government by the seller (the business) rather than the person who ultimately bears the economic burden of the tax (the consumer).[3] It is also a regressive tax: the poorest people spend a higher proportion of their disposable income on VAT than the richest people.[5]

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