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Geschrieben
Heute eine ganze Palette Monster geholt.

Mein Geldbeutel weint, aber brauch im Moment Energy Drinks in Massen, fühle mich in letzter Zeit irgendwie immer total ausgelaugt und abwesend.

Energy Drinks sind da aber nicht unbedingt hilfreich. 7-8 Stunden Schlaf und etwas Sport hilft da mehr.

Energy Drinks erschöpfen deinen Körper noch zusätzlich, da er mit dem Abbau der darin enthaltenen Nervengifte belastet wird.

Geschrieben
Ist mir bewusst, ich kann aber aus Gründen, die ich hier ungern nennen möchte, im Moment keinen Sport machen. Zusätzlich schlafe ich nur 4 Stunden, da ich starke Schlafstörungen habe.

Energy Drinks geben mir ein gutes Gefühl und helfen mir dabei, gegen meine geistige Abwesenheit zu kämpfen.

Da ich die sonst nie trinke, muss ich mir auch um andere Risiken keine Gedanken machen.

Ich weiß wohl selbst, was gut für mich ist und was nicht ;) danke trotzdem.

Energy Drinks helfen aber auch nicht gegen Schlafstörungen. Eher das Gegenteil. Probier mal Johannisbeerkraut gegen deine Schlafstörungen. Denn ich hab den Eindruck, dass darin die Ursache für deine fehlende geistige Frische liegt.

Geschrieben
Nordhäuser Pfefferminzschnapslikör 0,7l

Achja. Der gute Pfeffi. Das Mundwasser der Trinker. :biggrin5:

Vorheriger Post um 07:55

Post hinzugefügt um 07:57

Schick. :smile: Es ist echt faszinierend was die für guten Sound, aus solch kleinen Kästen herausbekommen.

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Geschrieben

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Blu-Ray Box vorbestellt. Zwar ziemlich unnötig neben der DVD-Box, aber so eine Serie muss man unterstützen

Ist ja löblich. Aber wenn die letze Folge 2008 Premiere hatte, werden die Serienmacher nicht mehr viel davon haben.

Geschrieben
The lord of the rings trilogy. Auch wenn ich Amazon nicht leiden kann, die waren nur halb so teuer wie der örtliche Buchhandel.

Wenn es sich um Bücher handelt, ist es beim Neukaufpreis eigentlich nicht möglich, da es in D die Buchpreisbindung gibt. :)

Geschrieben
Soweit ich weiß, ist die Buchpreisbindung allerdings auf ein Jahr begrenzt. Oder wurde das geändert?

Der gilt eigentlich min. 1,5 Jahre. Danach hat der Verlag die Möglichkeit die Bindung aufzuheben. Gibt aber noch etliche Sonderregeln, beispielsweise bei Neuauflagen.

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