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IGNORIERT

ps3 umtauschrecht


X-Drake

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ich weiß dass die superslim grundsätzlich einige probleme mit der lautstärke des laufwerks hat- aber ich hab irgendwie ein fehlerhaftes modell bekommen, denn direkt beim anmachen dreht der lüfter erstmal total auf, und bleibt auch sehr laut (und ich bin nicht geräuschempfindlich^^)- genug abstand zur wand ist da, so gut wie kein staub im zimmer.

wenn ich z.b. resident evil 6 spiele, bekomm ich schon keine lust mehr, weil das laufwerk einfach unerträglich laut das spiel liest. und zwar alle 2 sekunden dieses klappern- und das während des spielens, es hört nicht mehr auf-zwischendurch verseh ich sogar die dialoge nichtm dann ich muss die fernsehlautstärke dann hochmachen :dozey:

hab ich noch ein umtauschrecht bei mediamarkt ? soll ich einfach mit der ps3, controller, kabel, karton dort erscheinen und mein problem schildern ? hab sie am 8.2. dort gekauft

schonmal danke!

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ich weiß dass die superslim grundsätzlich einige probleme mit der lautstärke des laufwerks hat- aber ich hab irgendwie ein fehlerhaftes modell bekommen, denn direkt beim anmachen dreht der lüfter erstmal total auf, und bleibt auch sehr laut (und ich bin nicht geräuschempfindlich^^)- genug abstand zur wand ist da, so gut wie kein staub im zimmer.

wenn ich z.b. resident evil 6 spiele, bekomm ich schon keine lust mehr, weil das laufwerk einfach unerträglich laut das spiel liest. und zwar alle 2 sekunden dieses klappern- und das während des spielens, es hört nicht mehr auf-zwischendurch verseh ich sogar die dialoge nichtm dann ich muss die fernsehlautstärke dann hochmachen :dozey:

hab ich noch ein umtauschrecht bei mediamarkt ? soll ich einfach mit der ps3, controller, kabel, karton dort erscheinen und mein problem schildern ? hab sie am 8.2. dort gekauft

schonmal danke!

Ich würde hinfahren und um Umtausch bitten, da sie noch recht neu ist. MM könnte aber dann sagen, dass sie erst versuchen wollen zu reparieren (dieses Recht muss man dem Händler glaube ich einräumen) oder du bekommst direkt eine neue.

(hängt vom Händler ab, wie kulant er ist)

Laut MM-Webseite:

Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein

bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn originalverpackt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.

Hast also noch 4 Tage.

Auf jeden Fall ist ein Klappergeräusch nichts gutes bei der PS3 (da scheint etwas defekt zu sein)

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Mal abgesehen davon, das hier zu einer Straftat aufgefordert wurde.

Wenn du den Karton noch besitzt ist es bei MM und Saturn der Fall das sie innerhalb von 14 Tagen so gut wie alles zurück nehmen, Ausnahmen wären in diesem Fall Videospiele, DVDs, etc. Sollte die PS3 tatsächlich einen defekt aufweisen, wird der MM so kulant sein und sie umtauschen und die defekte dann an Sony schicken. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit per Gewährleistung bis zu 6 Monate ein defektes Gerät ohne Probleme einzureichen. Nach diesen ersten 6 Monaten wird es dann etwas kniffliger. Da Sony auf die PS3 aber ein Jahr Garantie anbietet hätten sie natürlich, falls der MM sie tatsächlich nicht einfach umtauschen sollte, was ich aber bezweifle, das Recht das Gerät zu reparieren. Dies ist bis zu drei mal an der selben Fehlerquelle möglich. Erst danach muss das Gerät ausgetauscht werden. Sollte dein Gerät 3x mal Probleme mit dem Laufwerk haben, dann aber eine Macke an der Festplatte aufweisen, darf wieder bis zu 3x nachgebessert werden.

Lange Rede kurzer Sinn: Fix zum MM damit, und wehe dir du versuchst einen Pad zu erstehlen :J:.

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In Anbetracht dessen, dass wir von der 3. Serie der PS3 reden, so darf man doch tatsächlich mal ein 'funktionsfähiges' Gerät verlangen oder?

Über die Probleme der FAT brauchen wir nicht sprechen. Die Slim versprach schon besseres. Nun möchte ich aber auch nach der 3. (ja auch eigentlich absolut Sinnentleert) eine TOP Konsole haben!

Wenn ich dann sowas höre wie lauter Lüfter brech ich ins Essen. Hab grade meiner Freundin eine geschenkt, ich check ma ob da ähnliche Probleme auftreten.

~Ferox

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Keine Ahnung, warum hier immer von 3 x Mangelbeseitigung gesprochen wird, denn das ist nach § 439 (1) BGB ganz anders. Da heißt es:

§ 439 BGB

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Es gibt da in Absatz 3 Ausschlüsse, die aber bei einer PS3 nicht zum tragen kommen.

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Keine Ahnung, warum hier immer von 3 x Mangelbeseitigung gesprochen wird, denn das ist nach § 439 (1) BGB ganz anders. Da heißt es:

Es gibt da in Absatz 3 Ausschlüsse, die aber bei einer PS3 nicht zum tragen kommen.

Du müsstest das gesamte BGB durchlesen um es zu finden. Fakt ist, man hat das Recht als Hersteller bzw. Händler 3x an einem Fehler nachzubessern, sollte der selbe Fehler weiterhin bestehen MUSS umgetauscht werden. Besteht dann ein Fehler an einer anderen Stelle darf wieder nachgebessert werden.

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Du müsstest das gesamte BGB durchlesen um es zu finden. Fakt ist, man hat das Recht als Hersteller bzw. Händler 3x an einem Fehler nachzubessern, sollte der selbe Fehler weiterhin bestehen MUSS umgetauscht werden. Besteht dann ein Fehler an einer anderen Stelle darf wieder nachgebessert werden.

Du willst mir also weismachen, dass es im BGB Paragraphen gibt, die sich widersprechen und andere diese sozusagen übertrumpfen? Willst du das? :biggrin5:

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Du willst mir also weismachen, dass es im BGB Paragraphen gibt, die sich widersprechen und andere diese sozusagen übertrumpfen? Willst du das? :biggrin5:

Da steht das der Käufer die Nachbeseitigung verlangen kann. Im BGB steht aber auch das der Verkäufer das recht hat diese Nachbeseitigung wie bereits erwähnt bis zu 3x an der selben Fehlerquelle auszuführen.

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wenn ich z.b. resident evil 6 spiele, bekomm ich schon keine lust mehr, weil das laufwerk einfach unerträglich laut das spiel liest. und zwar alle 2 sekunden dieses klappern- und das während des spielens, es hört nicht mehr auf-zwischendurch verseh ich sogar die dialoge nichtm dann ich muss die fernsehlautstärke dann hochmachen :dozey:

hab ich noch ein umtauschrecht bei mediamarkt ? soll ich einfach mit der ps3, controller, kabel, karton dort erscheinen und mein problem schildern ? hab sie am 8.2. dort gekauft

schonmal danke!

Moin Drake,

ich habe mir vor kurzem auch die Super Slim gekauft. Lüfter sind bei mir aber nicht laut, nur sobald ein Spiel im Laufwerk ist hört man es. zwischenzeitlich im Spiel hört es dann auf und fängt wieder an!IMO ist es leider technisch bedingt weil die wirklich dünne Klappe nunmal einfach nicht genug isoliert. Dachte auch an ein Defekt bekomme aber diese Woche noch eine andere Super Slim zum testen. Sollte das Geräusch leiser sein werde ich auch zu meinem Händler gehen und das Teil reklamieren.

Hätte ich das vorher gewusst hätte ich mir lieber wieder eine normale Slim geholt die war nähmlich von allen 3 systemen die leisteste!

Nun zu deinem Problem :

Also gelernter Kaufmann kann ich dir sagen, dass du Recht auf Reklamation hast.

Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers - keine Mängel an der Ware.

Reklamation- Die Ware ist mangelhaft.

Da es es sich hier um einen Mangel handelt, hast du das vorrangige Recht auf Nacherfüllung. Sprich entweder Reperatur oder Ersatzlieferung.

Ob aber nun reperiert oder ausgetauscht wird das kann der Käufer entscheiden.

Der Veräufer hat kein Recht , nur die Nachbesserung vorzunehmen ( Reperatur) es sei denn es ist in seinen AGBs so vereinbart.

Sprich wenn er sich quer stellt halt ihm einfach den BGB Text unter die Nase!

Lange Rede kurzer Sinn, geh dort hin, schilder dein Problem und berichte uns. Die Lüfter dürften normalerweise beim starten nicht so aufdrehen...

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Da es es sich hier um einen Mangel handelt, hast du das vorrangige Recht auf Nacherfüllung. Sprich entweder Reperatur oder Ersatzlieferung.

Ob aber nun reperiert oder ausgetauscht wird das kann der Käufer entscheiden.

Der Veräufer hat kein Recht , nur die Nachbesserung vorzunehmen ( Reperatur) es sei denn es ist in seinen AGBs so vereinbart.

Was man so als Kaufmann heute lernt...

In den AGB des Verkäufers kann stehen, was immer will, so lange er nicht gegen das Gesetz - in dem Fall das BGB - verstößt bzw. den Käufer schlechter stellt. In deinem Beispiel würde er das aber.

Bei einer Playstation 3, die sagen wir mal 200€ kostet, hat er keine andere Wahl als den § 439 (1) BGB nach Wahl des Käufers zu erfüllen, denn der Wert der Playstation 3 alleine wird nicht für seine Verweigerung wegen unverhältnismäßiger Kosten in § 439 (3) BGB ausreichen.

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Was man so als Kaufmann heute lernt...

In den AGB des Verkäufers kann stehen, was immer will, so lange er nicht gegen das Gesetz - in dem Fall das BGB - verstößt bzw. den Käufer schlechter stellt. In deinem Beispiel würde er das aber.

Bei einer Playstation 3, die sagen wir mal 200€ kostet, hat er keine andere Wahl als den § 439 (1) BGB nach Wahl des Käufers zu erfüllen, denn der Wert der Playstation 3 alleine wird nicht für seine Verweigerung wegen unverhältnismäßiger Kosten in § 439 (3) BGB ausreichen.

Wenn das Gerät defekt ist, ist es reine Kulanz das Gerät zurück zu nehmen. Nach dem Gesetz wird gehandelt indem man eine Reperatur anbietet, wobei der Händler direkt dort nur für die ersten 6 Monate der direkte Ansprechpartner ist, wenn danach die Garantie noch laufen sollte, kann der Verkäufer entweder im Namen des Kunden das Gerät zum Hersteller schicken um dies reparieren zu lassen oder ihn darauf verweisen dies mit dem Hersteller zu klären. Wo im BGB steht denn bitte das der Händler dazu verpflichtet ist jedes defekte Gerät zurück zu nehmen, nur weil es einen bestimmten Mindestwert hat? Ich habe mir das gesamte BGB zwar nicht durchgelesen, aber was ich bereits in meinen vorherigen Posts geschrieben habe ist das allgemeine Verfahren eines Einzelhandelunternehmens. 14-Tage Rückgaberecht wurde im Einzelhandel auch nur als Kulanz eingeführt. Dieses Recht gibt es lediglich beim Onlineversand für z.B. Kleidung, da man diese schlecht anprobieren kann.

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In den AGB des Verkäufers kann stehen, was immer will, so lange er nicht gegen das Gesetz - in dem Fall das BGB - verstößt bzw. den Käufer schlechter stellt. In deinem Beispiel würde er das aber.

Korrekt das BGB steht über den AGBs
Bei einer Playstation 3, die sagen wir mal 200€ kostet, hat er keine andere Wahl als den § 439 (1) BGB nach Wahl des Käufers zu erfüllen, denn der Wert der Playstation 3 alleine wird nicht für seine Verweigerung wegen unverhältnismäßiger Kosten in § 439 (3) BGB ausreichen.

Nicht korrekt in diesem Falle, sollte das Laufwerk ausgetasucht werden würden weniger Kosten auf den Verkäufer zu kommen als bei einem komplett Umtausch! Allerdings hat der Käufer das letzte Wort und kann in diesem Falle eine Ersatz/Neulieferung herbeiführen. Sollte der VK sich quer stellen müsste man rechlich dagegen vorgehen.
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Ist das euer ernst, dass ihr hier über AGBs BGB & Paragraphen redet? Wir reden hier über ein 200€ Gerät, was jegliche rechtliche Eingriffe absolut sinnlos gestalten lassen. Bei einem 2000€ Fernseher oder einem Auto sind diese Diskussionspunkte absolut verständlich. Oder habt ihr es jemals erlebt, dass jemand bei Saturn mitma n Gesetzbuch aufschlägt? Natürlich funktioniert hier ohne unser Rechtssystem nichts aber ich bin der Ansicht, dass wenn diese Konsole nicht den gewünschten/gewohnten Dienstleistungen entspricht ein Mangel besteht. Wir reden hier von Sony und nicht von Hans Werner Elektronik oder weiß der Geier.

Es wurde hier angesprochen, dass lieber die normale Slim als Kauf bevorzugt wäre. Rennt mal zu Saturn/Media Markt und versucht die alte Slim zu bekommen.

Dementsprechend finde ich es anfechtbar, dass die derzeitige Super Slim ein offensichtliches Downgrade zur Slim ist.

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