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IGNORIERT

Uk Import oder Deutsche Version


m_ammann

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Hab die DE-Version und fand es trotzdem sehr gut. Ob die Bösen ein Hakenkreuz haben oder nicht, spielt für mich keine Rolle.

Finde es aber verwunderlich, das ein Spiel so stark beschnitten wird und ein Film, wie "Soldat James Ryan" oder "Indiana Jones" nicht. Immerhin sind die Nazis in allen drei Werken die Bösen, oder?

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Bin hier leider noch nicht ganz schlau geworden.

Hab mir nun auch die UK-Version geholt.

Den Code kann ich auch mit meinem deutschen Acc einlösen oder nur im UK-Store, dann installieren und wieder auf den deutschen Acc wechseln ?

Sei froh das du dir die Uk geholt ist ist 1.Uncutund 2. auch auf Deutsch spielbar ;) Ich weiss zwarnicht welchen Code du meinst,aber falls du den DLC meinst also dieser Puff und Bonus Auto dannkann ich dich beruhigen,Hab auch Uk und einfach im Deutschen Store geldade.Ansonsten einfach mit UK Acc. laden und dann auf Deutsche Acc, wechseln und installen ;)

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Hab die DE-Version und fand es trotzdem sehr gut. Ob die Bösen ein Hakenkreuz haben oder nicht, spielt für mich keine Rolle.

Finde es aber verwunderlich, das ein Spiel so stark beschnitten wird und ein Film, wie "Soldat James Ryan" oder "Indiana Jones" nicht. Immerhin sind die Nazis in allen drei Werken die Bösen, oder?

was ist denn hier bitte stark beschnitten? reden wir vom game oder von einer vorhaut? es fehlen lediglich nationalsozialistische symbole (deren zurschaustellung nunmal in diesem kontext nicht erlaubt ist) und ein paar bezeichnungen sind anders. über die bezeichnungen lässt sich streiten, die symbole gehen in ordnung.

hier mal ein auszug aus einem pamphlet unser aller freundin, der bpjm:

Hakenkreuze, SS-Runen, aber auch der ausgeführte „Hitlergruß”, Parolen wie „H... H ...” oder „S...H...” sowie NS-Lieder wie das Horst-Wessel-Lied dürfen nach § 86a StGB grundsätzlich auch in den Medien nicht verwendet werden.2 Freilich genießen vor allem zeitgeschichtliche Dokumentationen und Informationssendungen auf Grund der Sozialadäquanz-klausel des § 86 Abs. 3 StGB weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung und Aufsichtsmaßnahmen,3 da sie in aller Regel der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen.

Wesentlich problematischer und zudem in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend unbehandelt sind entsprechende Kennzeichenverwendungen in fiktionalen Unterhaltungsmedien wie insbesondere Spielfilmen und Computerspielen. Die auch häufigere Veranschaulichung von Hakenkreuzen in bekannten und populären Action- und Abenteuerfilmen wie „Indiana Jones” oder jüngst dem Tarantino-Streifen „Inglourious Basterds” wird in der Regel allgemein geduldet, wobei die Subsumtion solcher in erster Linie dem reinen Entertainment dienender Filme unter die Sozialadäquanzfälle des § 86 Abs. 3 StGB kaum gelingt. In der Praxis tendenziell restriktiver ist demgegenüber die Handhabung der Kennzeichenverwendung bei Computerspielen, in denen in der Regel schon die kurze einmalige Visualisierung eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens i.S.d. § 86a StGB auf Grund vereinzelter obergerichtlicher Rechtsprechung zu Beginn des Computerspielzeitalters erhebliche Risiken der Beschlagnahme und Strafverfolgung mit sich bringt.

der knackpunkt ist weiterhin, dass ein film "offiziell" als kunst anerkannt wird, das videospiel selbiges aber bislang noch nicht geschafft hat!

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