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IGNORIERT

Hinweis: Sony gewährt keine Garantie bei gebraucht gekauften PS4


Plebejer

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Sony schreibt in seinen Garantiebestimmungen, dass sie nur dem Erstbenutzer des Produktes (PS4) eine Garantie gewährt. Die gesetzliche Gewährleistung ist davon unberührt. Anzumerken wäre noch, dass eine Barquittung ohne Nennung des Käufers durch Adresse oder nur Namensnennung unbedenklich ist.

Da eine Herstellergarantie eine freiwillige Leistung ist, kann Sony das ohne Weiteres so festlegen.

Ich weise nur mal darauf hin, da inzwischen sehr viele PS4 gebraucht zu kaufen sind.

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^^ ja aber das ist ja klar ...

Also ich habe mir das schon gedacht und würde mir auch niemals eine Konsole, Fernseher oder anderes Technischen Gerät gebraucht kaufen.

Da lege ich ein paar Euro mehr drauf und kaufe es Neu ohne Probleme ;)

Bei mir nicht anders. Würde für mich niemals in Frage kommen Elektroartikel gebraucht zu kaufen.

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Erstmal aus der Praxis ich habe meine PS3 Slim vor über 3 Jahren gebraucht bei Gamestop geholt und seiddem über 1000 Std. gezockt (einfach meine Trophycard beachten alles an der einen Konsole)... kein Problem

Mein Cousin hat in der Zeit 2 PS3 "Verschlissen" eine während der Garantiezeit die 3. war außerhalb der Garantiezeit fällig -> keine 600 Stunden gesamt.

Also kann man nicht sagen gebraucht ist grundsätzlich Mist.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar festgelegt, dass die Gewährleistungspflicht in der Regel nach 24 Monaten vorbei ist. Bei gebrauchten Waren kann diese Pflicht auf zwölf Monate verkürzt werden. Das muss im Kaufvertrag allerdings schriftlich festgehalten werden.

Eine "Garantie" gibt es im Grunde sowieso nicht, denn was der Ottonormalverbraucher unter Garantie versteht ist die Gewährleistungspflicht und diese ist ja von der Regelung auch unberührt.

Selbst wenn Sony gerne etwas Anderes hätte, wäre es schlussendlich immernoch eine gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Eine Garantie wäre zum Beispiel eine Austauschgarantie vor Ort o.Ä. diese ist natürlich freiwillig bzw. vertraglich vereinbart.

Grade bei Elektrogeräten ist das aber sowieso so eine Sache, da Sony bislang immer angegeben hat, dass die Garantie bei unsachgemäßem Gebrauch erlischt. Z.B. auch ausdrücklich wenn die PS länger als drei Stunden am Stück läuft oder bei einer Luftfeuchtigkeit von über 60% betrieben wird oder waren es 70%? who cares wenn du keine Rechtschutzversicherung hast wirst du so oder so auf Sonys Gutmütigkeit angewiesen sein.

Wenn du eine hast wirst du immer mindestens einen Vergleich erzielen können.

Aber ist das den ganzen Ärger wert?

Unterm Strich ists ne "Geschmacksfrage" und so viel billiger ist die PS4 gebraucht auch nicht...

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Dieser hinweis ist ganz normal :-). Garantie ist kein muss. Dass ist nur eine kundenleistung vom hersteller. Bei der Gewährleistung bist du eh im ersten halben jahr in der beweispflicht falls was nicht funktioniert. Solange die konsole lange funzt ist alles gut. Und genau wie meine vorredner sagten. Da lege ich ein paar euros mehr auf den tisch und habe alle Leistungen in der tasche

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Was man so liest...da kann man sich nur wundern.

Ich hab meine PS3 Fat 80GB aus der 1. Generation gebraucht bei meinem Stammhändler gekauft, habe von ihm 1 Jahr Garantie erhalten und nach 5 Jahren und zig Tausend Stunden Betrieb läuft die Konsole immer noch einwandfrei.

Ein Freund von mir hat eine baugleiche PS3, ebenfalls gebraucht, vom gleichen Händler gekauft und auch seine Konsole läuft seit 3 Jahren absolut sauber.

Pauschalisieren kann man also nicht.

Darüber hinaus leben wir in Deutschland und was Sony sagt oder will interessiert die deutsche Gesetzgebung kein bißchen.

2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Auch wenn Sony seinen Sitz nicht in Deutschland hat greift die gesetzliche Regelung. In dem Fall muss eben der Zwischenhändler herhalten.

Das bedeutet also, wenn ich eine PS4 gebraucht von einem Kumpel kaufe, also generell privat, sollte ich auf die original Rechnung bestehen.

So sind ab dem ursprünglichem Kaufdatum Gewährleistungsansprüche innerhalb von 24 Monaten erst mal gültig.

Ob das Sony schmeckt oder nicht...WAYNE...wie die Regelung zwischen den Händlern und Sony ist?-Mir und dem Gesetzgeber WAYNE!!

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Das ist so nicht richtig, wie ich bereits schrieb kann die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden somit ist der Zwischenhändler nach 12 Monaten aus dem Schneider.

Für Sony gelten die 24 Monate, das ist richtig, allerdings wie bereits richtig geschrieben wurde bist du nach 6 Monaten immer in der Beweispflicht, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Solange du also nicht immer neben dem Erstbesitzer gesessen hast, wenn er die PS benutzt hast kannst du das ja garnicht wissen.

Dann kann das nur noch ein Gutachter klären der wird mehrere 100 Euro nehmen mit den Möglichen Ergebnissen :

Ja bestand beim Kauf.

Nein bestand nicht beim Kauf.

Ist nicht feststellbar ob der Mangel beim Kauf bestand.

Bei zwei von drei Möglichkeiten hast du die Kosten vom Gutachter und ne kaputte Playstation.

Online Auktionshaus vor 5 Minuten PS4 gebraucht 363€ noch 30 min.

neu (bzw. nicht ausgepackt) 379€ sofort

Es sind also im Moment 16 Euro Unterschied

Meine 3er habe ich auch für 200 gbraucht bei Gamestop geholt als die Neue noch 300 gekostet hat aber bei nem zwanni Differenz.

Wo außerdem bekannt ist, dass sich bei den Release PS die Sticks vom Controller auflösen... Na Ja

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Das ist so nicht richtig, wie ich bereits schrieb kann die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden somit ist der Zwischenhändler nach 12 Monaten aus dem Schneider.

Für Sony gelten die 24 Monate, das ist richtig, allerdings wie bereits richtig geschrieben wurde bist du nach 6 Monaten immer in der Beweispflicht, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Solange du also nicht immer neben dem Erstbesitzer gesessen hast, wenn er die PS benutzt hast kannst du das ja garnicht wissen.

Dann kann das nur noch ein Gutachter klären der wird mehrere 100 Euro nehmen mit den Möglichen Ergebnissen :

Ja bestand beim Kauf.

Nein bestand nicht beim Kauf.

Ist nicht feststellbar ob der Mangel beim Kauf bestand.

Bei zwei von drei Möglichkeiten hast du die Kosten vom Gutachter und ne kaputte Playstation.

Online Auktionshaus vor 5 Minuten PS4 gebraucht 363€ noch 30 min.

neu (bzw. nicht ausgepackt) 379€ sofort

Es sind also im Moment 16 Euro Unterschied

Meine 3er habe ich auch für 200 gbraucht bei Gamestop geholt als die Neue noch 300 gekostet hat aber bei nem zwanni Differenz.

Wo außerdem bekannt ist, dass sich bei den Release PS die Sticks vom Controller auflösen... Na Ja

Trotzdem ist es absolut egal, was Sony von sich gibt.

Am Ende ist das nur viel Wind um überhaupt gar nichts.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da kann Sony noch soviel von sich geben, an der Regelung kommen sie nicht vorbei.

Man muss jetzt auch mal sehen, daß man die PS4 mittlerweile vermehrt im freien Handel bekommt, wenn ich meine PS4 bar an der Kasse zahle, erscheint in den meisten Fällen mein Name nicht auf dem Kassenbon!

Um eine Gewährleistung abzulehnen, muss mehr passieren. Auch wenn ich nach 6 Monaten selbst in der Beweispflicht bin, muss mir erst mal nachgewiesen werden, daß der Schaden an meiner Konsole durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit entstanden ist.

Den Weg über einen Gutachter oder über eine direkte Verweigerung werden die wenigsten Händler gehen.

Der Aufwand ist das gar nicht wert!

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Trotzdem ist es absolut egal, was Sony von sich gibt.

Am Ende ist das nur viel Wind um überhaupt gar nichts.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da kann Sony noch soviel von sich geben, an der Regelung kommen sie nicht vorbei.

Man muss jetzt auch mal sehen, daß man die PS4 mittlerweile vermehrt im freien Handel bekommt, wenn ich meine PS4 bar an der Kasse zahle, erscheint in den meisten Fällen mein Name nicht auf dem Kassenbon!

Um eine Gewährleistung abzulehnen, muss mehr passieren. Auch wenn ich nach 6 Monaten selbst in der Beweispflicht bin, muss mir erst mal nachgewiesen werden, daß der Schaden an meiner Konsole durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit entstanden ist.

Den Weg über einen Gutachter oder über eine direkte Verweigerung werden die wenigsten Händler gehen.

Der Aufwand ist das gar nicht wert!

hoffentlich kommt das jetzt nicht falsch rüber: Eben nicht!

Beweispflicht bedeutet die können behaupten was die wollen und du bist verpflichtet das Gegenteil zu beweisen...

Ob die das so hart durchziehen steht auf nem anderen Blatt,

ich spreche von der Gesetzeslage und die sagt nach 6 Monaten bist du gekniffen egal ob neu gebraucht :biggrin5:

falls das jetzt bockig rüberkommt is nicht persönlich gemeint

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hoffentlich kommt das jetzt nicht falsch rüber: Eben nicht!

Beweispflicht bedeutet die können behaupten was die wollen und du bist verpflichtet das Gegenteil zu beweisen...

Ob die das so hart durchziehen steht auf nem anderen Blatt,

ich spreche von der Gesetzeslage und die sagt nach 6 Monaten bist du gekniffen egal ob neu gebraucht :biggrin5:

falls das jetzt bockig rüberkommt is nicht persönlich gemeint

Stimmt, hab das jetzt mal nachgeschlagen!

Tatsächlich bin ich nach 6 Monaten in der Beweispflicht.

Ich denke aber, daß grade bei einer PS4 die Beweispflicht schnell abgetan ist.

Solange das Siegel unverletzt ist und ich nachweisen kann, daß ich die Konsole nicht im Regen stehen lassen hab.

Worauf ich eigentlich generell raus möchte...Sony kann da wirklich viel und lange Meldungen raus geben und was nicht alles, am Ende zählt die Gesetzeslage des jeweiligen Landes, in dem ein Produkt vertrieben wird.

D.h. Sony bläst mal wieder eine Menge heißer Luft in die Gegend raus, mehr nicht!

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Hier wird wieder einmal die freiwillige Garantie des Herstellers mit der gesetzlichen Gewährleistung gleichgestellt. Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge. Es ist interessant zu beobachten, dass sich so etwas immer hält.

Fakt ist, dass Sony keine Garantie gewähren muss und dem Nachfolger des Erstkäufers sechs Monate nach Erstkäufers einfach die Türe vor der Nase zuschlagen kann. Dem bleibt dann nur der Rechtsweg mit Kosten, die den Wert einer Konsole bei weitem überragt.

Ob Sony so reagieren würde, lasse ich mal dahingestellt. Mein Beitrag sollte nur auf die Gefahren verweisen, die drohen könnten.

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Hier wird wieder einmal die freiwillige Garantie des Herstellers mit der gesetzlichen Gewährleistung gleichgestellt. Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge. Es ist interessant zu beobachten, dass sich so etwas immer hält.

Fakt ist, dass Sony keine Garantie gewähren muss und dem Nachfolger des Erstkäufers sechs Monate nach Erstkäufers einfach die Türe vor der Nase zuschlagen kann. Dem bleibt dann nur der Rechtsweg mit Kosten, die den Wert einer Konsole bei weitem überragt.

Ob Sony so reagieren würde, lasse ich mal dahingestellt. Mein Beitrag sollte nur auf die Gefahren verweisen, die drohen könnten.

Ich zitiere mich mal selbst:

Bla Bla Bla...

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar festgelegt, dass die Gewährleistungspflicht in der Regel nach 24 Monaten vorbei ist. Bei gebrauchten Waren kann diese Pflicht auf zwölf Monate verkürzt werden. Das muss im Kaufvertrag allerdings schriftlich festgehalten werden.

Eine "Garantie" gibt es im Grunde sowieso nicht, denn was der Ottonormalverbraucher unter Garantie versteht ist die Gewährleistungspflicht und diese ist ja von der Regelung auch unberührt.

Selbst wenn Sony gerne etwas Anderes hätte, wäre es schlussendlich immernoch eine gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Eine Garantie wäre zum Beispiel eine Austauschgarantie vor Ort o.Ä. diese ist natürlich freiwillig bzw. vertraglich vereinbart.

Noch mehr Bla von mir...

wenn du keine Rechtschutzversicherung hast wirst du so oder so auf Sonys Gutmütigkeit angewiesen sein.

Wenn du eine hast wirst du immer mindestens einen Vergleich erzielen können.

Aber ist das den ganzen Ärger wert?

Unterm Strich ists ne "Geschmacksfrage" und so viel billiger ist die PS4 gebraucht auch nicht...

Also der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleitung war geklärt :biggrin5:

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