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Spam-Thread™ - Runde zwei


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vor 10 Stunden schrieb NickNorris:

Glaube mir ruhig wenn ich dir sage das dein Beispiel die absolute Ausnahme ist. Ich persönlich kenne niemanden persönlich der 2 oder 3 Tage unentschuldigt krank „feiern“ darf ohne KS. Es ist grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt. In all meinen Arbeitsverträgen (klingt nach vielen, sind es aber nicht) steht wirklich nichts anderes als das der KS innerhalb der ersten 3 Werktage vorliegen muss. 
 

So ist es in der Industrie einfach üblich. Wie das in anderen Berufssparten gehandhabt wird weiß ich nicht. 
 

Ein Freund von mir hat einen kleinen aber feinen Handwerksbetrieb und auch da die gleiche Regelung. 
 

 

Also ich bin derzeit in einem Unternehmen wo ich vor dem dritten Tag keine KS bringen muss. E-Mail reicht. 

Ich war aber auch schon in anderen Unternehmen wo das am ersten Tag gebracht werden musste.

 

Auch wenn es da um Lohnfortzahlung geht, das zahlt ja die Versicherung, also kann es dem Unternehmen eigentlich egal sein. 

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vor 11 Stunden schrieb mstyles:

Das erzähl mal meinem Arbeitgeber, ab dem 1. Krankheitstag muss ne AU her.

Diese muss 3 Tage weiter spätestens in der Firma sein,  das ganze wegen Lohnfortzahlung. 

Und da das alles auch im AV geregelt ist kann man da nix machen. 

Das hat absolut nix mit Vertrauen zutun, das geht einfach alleine um Geld. 

Das ganze nennt sich Lohnfortzahlung.

Was hat das mit der Lohnfortzahlung zu tun? Bis zu 6 Wochen muss der Arbeitgeber bezahlen. Erst danach springt doch die Versicherung ein.

 

vor 10 Stunden schrieb NickNorris:

Glaube mir ruhig wenn ich dir sage das dein Beispiel die absolute Ausnahme ist. Ich persönlich kenne niemanden persönlich der 2 oder 3 Tage unentschuldigt krank „feiern“ darf ohne KS. Es ist grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt. In all meinen Arbeitsverträgen (klingt nach vielen, sind es aber nicht) steht wirklich nichts anderes als das der KS innerhalb der ersten 3 Werktage vorliegen muss. 
 

So ist es in der Industrie einfach üblich. Wie das in anderen Berufssparten gehandhabt wird weiß ich nicht. 
 

Ein Freund von mir hat einen kleinen aber feinen Handwerksbetrieb und auch da die gleiche Regelung.

Ich hab bisher noch nie eine Krankmeldung vorlegen müssen, bei meinen 1 - 2 Tage Ausfällen und die kommen wegen meiner Migräne im Jahr mehrmals vor. Bin aber auch in einem Kleinstbetrieb, das stimmt schon.

Bei meiner Frau ist es tatsächlich auch so, ab dem ersten Tag muss sie eine Krankmeldung vorlegen.

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vor 6 Minuten schrieb Romeo:

Was hat das mit der Lohnfortzahlung zu tun? Bis zu 6 Wochen muss der Arbeitgeber bezahlen. Erst danach springt doch die Versicherung ein.

 

Ich hab bisher noch nie eine Krankmeldung vorlegen müssen, bei meinen 1 - 2 Tage Ausfällen und die kommen wegen meiner Migräne im Jahr mehrmals vor. Bin aber auch in einem Kleinstbetrieb, das stimmt schon.

Bei meiner Frau ist es tatsächlich auch so, ab dem ersten Tag muss sie eine Krankmeldung vorlegen.

Achso, wusste gar nicht, dass es da so eine Regelung gibt. Ich dachte das zahlt direkt die Versicherung. ?

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vor 18 Minuten schrieb NILON_WALLS:

Achso, wusste gar nicht, dass es da so eine Regelung gibt. Ich dachte das zahlt direkt die Versicherung. ?

Ich bin auch kein Fachmman, aber bin mir sicher, dass es da sowas gibt. Bis zu 6 Wochen muss der Arbeitgeber bezahlen. Erst danach springt die Versicherung ein.

Deswegen verstehe ich auch nicht, was es mit der Lohnfortzahlung zu tun haben soll. Der AG muss so oder so zahlen. Ob mit oder ohne Schein.

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vor 2 Stunden schrieb Romeo:

Ich bin auch kein Fachmman, aber bin mir sicher, dass es da sowas gibt. Bis zu 6 Wochen muss der Arbeitgeber bezahlen. Erst danach springt die Versicherung ein.

Deswegen verstehe ich auch nicht, was es mit der Lohnfortzahlung zu tun haben soll. Der AG muss so oder so zahlen. Ob mit oder ohne Schein.

Aber falls der AG wirklich selber zahlt hätte er natürlich ein Interesse immer zu prüfen ob der AN wirklich krank ist oder nicht doch arbeiten könnte. ?

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vor 25 Minuten schrieb NILON_WALLS:

Aber falls der AG wirklich selber zahlt hätte er natürlich ein Interesse immer zu prüfen ob der AN wirklich krank ist oder nicht doch arbeiten könnte. ?

Eben nicht, würde ich sagen. Denn er ist ja vom Gesetzgeber dazu verdonnert worden, bis zu 6 Wochen zu bezahlen. Dann könnte er genauso denken, "ich muss eh zahlen, ob der karnke Mitarbeiter hier ist oder nicht".

Ich denke aber, der AG ist eher aus einem anderen Grund scharf auf die Anwesenheit seiner Angestellten. Damit es mit der Arbeit vorangeht. Und wenn die Arbeit zu oft liegenbleibt, wird der AG auch mal stutzig und versucht, das zu unterbinden. Aber nicht, weil er sich das Krankengeld sparen will. Da spart er eigentlich nix, soweit ich weiß.

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vor 21 Stunden schrieb NickNorris:

Wenn es im AV steht sieht das aber anders aus. Wenn es der AG möchte, emusst du liefern, meine ich. 

Da hast du absolut Recht. Mein AG gehört zur Gruppe, die grundsätzlich am ersten Tag ne Krankschreibung verlangen. Wenn andere den Zwang nicht haben, ist das ja gut. Aber bei mir in der Apotheke mit Anwesenheitspflicht eines Apothekers muss der AG vielleicht auch so rigoros sein... 

@Meribald quasi haben wir den Vertrauensvorschuss nicht, weil bei Krankfeiern ohne Vertretung auch die Apotheke geschlossen werden kann, wenn es die Aufsichtsbehörde mitkriegt. 

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vor 5 Stunden schrieb Romeo:

Eben nicht, würde ich sagen. Denn er ist ja vom Gesetzgeber dazu verdonnert worden, bis zu 6 Wochen zu bezahlen. Dann könnte er genauso denken, "ich muss eh zahlen, ob der karnke Mitarbeiter hier ist oder nicht".

Ich denke aber, der AG ist eher aus einem anderen Grund scharf auf die Anwesenheit seiner Angestellten. Damit es mit der Arbeit vorangeht. Und wenn die Arbeit zu oft liegenbleibt, wird der AG auch mal stutzig und versucht, das zu unterbinden. Aber nicht, weil er sich das Krankengeld sparen will. Da spart er eigentlich nix, soweit ich weiß.

Naja ich meine das so, der AG hat die Wahl zwischen:

 

1. AN ist krank geschrieben, bringt keinen Umsatz, kostet aber Lohn.

2. AN kann keinen KS bringen, bringt daher Umsatz und zahlt seinen eigenen Lohn. 

 

 

Im Prinzip meinen wir glaub E das gleiche. ^^

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vor 46 Minuten schrieb NILON_WALLS:

Naja ich meine das so, der AG hat die Wahl zwischen:

 

1. AN ist krank geschrieben, bringt keinen Umsatz, kostet aber Lohn.

2. AN kann keinen KS bringen, bringt daher Umsatz und zahlt seinen eigenen Lohn. 

 

 

Im Prinzip meinen wir glaub E das gleiche. ^^

*eh

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